Fotofallen für die Jagd sollen verboten werden

25. Februar 2014

Für den Bundesrat wiegt der Datenschutz höher - die Jäger sprechen von Unverhältnismässigkeit

Von Jonas Hoskyn, Basler Zeitung

Liestal/Bern. Wie viele der selbst auslösenden Kameras in den Wäldern in der Region hängen, weiss niemand. Vorsichtig geschätzt dürften es mehrere Hundert Fotofallen sein. Klar ist: Es werden immer mehr, dafür sprechen schon alleine die geringen Anschaffungskosten von wenigen Hundert Franken. Die Kameras werden vor allem von Jägern genutzt, um zusätzliche Informationen zur hiesigen Tierwelt zu erhalten. Den Datenschützern sind die Fotofallen allerdings schon lange ein Dorn im Auge.

Vor eineinhalb Jahren kam plötzlich Bewegung in die Sache, als eine Privatperson aus dem Baselbiet an den Datenschutz gelangte. Diese meldete grosse Bedenken an, was die Verwendung der Fotofallen angeht. Die Verwendung sei sehr heikel, zumal man nicht ausschliessen könne, dass Menschen gegen ihren Willen fotografiert werden.

Abschreckend wirkten vor allem Beispiele aus dem Ausland. Im österreichischen Kärnten wurde im Sommer 2012 ein Kommunalpolitiker beim Schäferstündchen geblitzt. Kurz darauf tappte im deutschen Bundesland Hessen ein Jäger ausserhalb seines Reviers in die Fotofalle eines Kontrahenten. Das Bild machte anschliessend am Stammtisch die Runde. Als der Mann klagte, wurden in Hessen sämtliche Fotofallen abgeschaltet. Seitdem gelten in ganz Deutschland strikte Vorschriften für Fotofallen.

«Keine Kontrollmöglichkeit»

Nun reagiert auch die Schweizer Regierung. Der Bundesrat will die Kameras als Jagdhilfe verbieten. «Insbesondere die rasante Entwicklung beim Einsatz von Fotofallen in Jägerkreisen bereitet den zuständigen Behörden Sorgen, denn hier besteht keine Kontrollmöglichkeit, ob die Fotofallen rechtskonform eingesetzt werden», schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in der Antwort auf eine Anfrage des Walliser SP-Nationalrates Stéphane Rossini. Bei nächster Gelegenheit soll deshalb die Liste der verbotenen Hilfsmittel in der Jagdverordnung um die Fotofallen erweitert werden.

Für die Jäger ist das Verschwinden der Kameras ein grosser Verlust: «Dank Bildern ist man besser gewappnet. Man kennt die Tiere und kann sich darauf einstellen», sagt Pascal Cueni, Präsident des Vereins Jagd Baselland. Streng juristisch verstehe er den Entscheid. Allerdings sei für ihn entscheidend, wo die Fotofallen aufgestellt werden. «Es braucht eine gewisse Vorsicht von dem, der die Fotofalle aufhängt. Klar ist, dass damit nicht einfach irgendein Waldweg fotografiert wird.» Aber bei den Kirrungen (Futterlockstellen), wo die Kameras normalerweise hängen, komme kaum je ein Spaziergänger vorbei.

Der Jagdverband hat bereits vor einem Jahr auf die Kontroverse reagiert und einen Leitfaden erarbeitet. Insofern wirft nun nicht nur Cueni die Frage der Verhältnismässigkeit auf. Hanspeter Egli von Jagd Schweiz erwähnte gegenüber Radio SRF die zunehmende Anzahl an Webcams und anderen Kameras, beispielsweise auf Skihelmen.

Weiterhin erlaubt sein soll laut Bundesrat der Einsatz der Fotofallen für Forschungszwecke. Ein solches ist etwa das nationale Luchs-Monitoring, bei dem auch im Baselbiet zeitweise mehrere Orte mit Fotofallen überwacht wurden.

 

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