Moneyhouse akzeptiert Empfehlungen des EDÖB

13. Februar 2013

Im August 2012 hatte «Die Nordwestschweiz» publik gemacht, dass der Wirtschaftsauskunftsdienst Moneyhouse Privatadressen selbst dann veröffentlicht, wenn sie im Telefonbuch explizit gesperrt sind. Der Datenschutzbeauftragte erwirkte deshalb beim Bundesverwaltungsgericht eine Sperrung des Dienstes «Personensuche». Die superprovisorische Verfügung wurde zwei Wochen später wieder aufgehoben, nachdem Moneyhouse garantierte, dass die Daten noch am gleichen Arbeitstag gelöscht werden, wenn jemand darum ersucht.

Ein halbes Jahr später ist das unrühmliche Kapitel für den Wirtschaftsauskunftsdienst beendet: Gestern gab Moneyhouse bekannt, dass es die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschützers über den Umgang mit Privatadressen übernimmt und damit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte verbessert. Moneyhouse verpflichtet sich, lediglich Adressen zu veröffentlichen, die bereits öffentlich zugänglich sind, sprich im Telefonbuch stehen. Zudem muss die Adresse umgehend gelöscht werden, wenn eine Person dies verlangt.

Der Datenschutzbeauftragte verlangt von Moneyhouse überdies mehr Transparenz bei den Datenquellen. Der Wirtschaftsauskunftsdienst legt deshalb auf der Website offen, woher er die Daten bezieht. Daraus wird ersichtlich, dass Moneyhouse die Zusammenarbeit mit dem Adresshändler Schober beendet hat, der bereits zuvor verschiedentlich für Schlagzeilen gesorgt hatte.

 

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