Mit einer Änderung des AHV-Gesetzes will der Bundesrat die AHV-Nummer zum globalen Identifikator in der öffentlichen Verwaltung machen. Sicherheitstechnische und datenschützerische Bedenken schlägt er in den Wind. Insbesondere die Kantone und Gemeinden unterstützen dieses Vorhaben aus rein finanziellen Interessen.
Der Bundesrat argumentiert einerseits, dass die flächendeckende Verwendung der AHV-Nummer notwendig sei, damit Verwaltungen kosteneffizient arbeiten und verlässliche Statistiken erstellen könnten. Auf der anderen Seite sind es die Kantone und Gemeinden, welche nicht in der Lage sind, verlässliche Daten zur Erhebung der Empfangsgebühren zu liefern, obwohl zu diesem Zweck die AHV-Nummer verwendet wird (Adressen-Chaos bei Serafe vom Januar 2019).
Wie schlecht aus Datenbanken extrahierte Statistiken, beispielsweise auf einzelne Haushalte bezogene Angaben, sind, lässt sich nur erahnen, wenn viele Gemeinden nicht einmal in der Lage sind, trotz Verwendung der AHV-Nummer alle ihre Einwohner einem bestimmten Haushalt zuzuordnen. Hier besteht auf jeden Fall dringender Handlungsbedarf, allerdings nicht in dem Sinne, dass die AHV-Nummer zur allgemeinen Verwendung freigegeben wird, sondern in dem Sinne, dass Kantone und Gemeinden ihre Datenbankmodelle und Datenstrukturen nach dem Stand der Technik korrekt und widerspruchsfrei aufbauen. Die Idee des Bundesrats, über eine desolate Landschaft von Datenbankstrukturen in den Kantone und Gemeinden die allgemeine Verwendung der AHV-Nummer zu stülpen und so die Welt zu retten, ist naiv und unbrauchbar.
grundrechte.ch lehnt daher diese Vorlage vollumfänglich ab und hat am 21. Februar 2019 eine entsprechende Vernehmlassungsantwort eingereicht.
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