Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten

26. Mai 2017

Mit Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 2012 wurde das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei, dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Finanzdepartement ein Konzept und einen Rechtsetzungsentwurf für elektronische staatliche Identifikationsmittel zu erstellen, die mit der Identitätskarte abgegeben werden können. Es war vorgesehen, dass der Staat als hoheitlicher Identitätsdienstleister (Identity Provider, IdP) auftritt und allen Schweizerinnen und Schweizern zusätzlich zur ID auch eine E-ID abgegeben wird.

https://grundrechte.ch/2017/habensenpass.JPG

Habens en Pass? Nein ein Tenor. (Lithographie um 1855 aus Düsseldorfer Monathefte)

Aufgrund der Wunschlisten von privaten Anbietern mit grossem Kundenstamm, z. B. Banken, Swisscom, Post oder SBB, wurde dieses Konzept auf den Kopf gestellt. Neu soll jeder private Anbieter elektronische Identifizierungseinheiten herausgeben und zu diesem Zweck Daten aus den staatlichen Informationssystemen Infostar (elektronisches Personenstandsregister), ZEMIS (Zentrales Migrationsinformationssystem), ISA (Informationssystem Ausweisschriften) und dem Zentralregister der zentralen Ausgleichsstelle der AHV (ZAS-UPI) beziehen dürfen.

grundrechte.ch hat in seiner Vernehmlassungsantwort vom 26. Mai 2017 dieses Vorhaben kategorisch abgelehnt und verlangt, dass elektronische Identifizierungseinheiten ausschliesslich durch den Staat vergeben werden.

Weil grundrechte.ch dieses Gesetz als Ganzes ablehnt, wurde keine Detailkritik geübt. Gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. g müssen Daten über die Anwendung einer E-ID nach sechs Monaten gelöscht werden. Das heisst im Umkehrschluss, dass jede Benutzung einer E-ID sechs Monate lang gespeichert werden muss, genau so lange, wie Fernmeldedienstleister Verbindungsdaten speichern müssen. Dass das BÜPF entsprechend angepasst wird und Strafverfolgungsbehörden diese Daten absaugen können, sagt der Bundesrat vermutlich erst, nachdem das Gesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten in Kraft getreten ist.

An seiner Sitzung vom 15. November 2017 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Sommer 2018 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Dabei hält der Bundesrat an der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Aufgabenteilung zwischen Staat und nicht-staatlichen Anbietern fest.

 

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