Offener Brief an Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga

2. August 2013

Gruppe augenauf

Postfach 2411 8026 Zürich

EJPD

Departementsvorsteherin S. Sommaruga

Bundeshaus West

3003 Bern

Zürich, den 2. August 2013

Offener Brief an Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga

Bundeszentrum für Flüchtlinge in Bremgarten/AG

Sehr geehrte Frau Sommaruga

Am 26. April 2013 hat der Direktor des Bundesamtes für Migration, Mario Gattiker, eine Vereinbarung mit der Stadt Bremgarten und dem VBS betreffend der Nutzung des Truppenlagers Bremgarten als temporäres Zentrum für Flüchtlinge unterschrieben.

Das BFM verpflichtet sich mit dieser Vereinbarung Massnahmen zu deklarieren und durchzusetzen (Art. 5), die den Bewohnern des Zentrums das Betreten der Schul- und Sportanlagen, darunter z.B. auch der öffentliche Badeanstalt untersagt (Art. 10).

Auf Nachfrage bestätigt das BFM, solch „sensible Zonen“ definiert zu haben, „die von den Asylsuchendennicht betreten werden sollten.“ Ein pauschales Rayonverbot für Flüchtlinge, ohne Begründung im Einzelfall, sei nicht sanktionsberechtigt und da nicht durchsetzbar auch nicht rechtmässig: „Das Betreten allgemein zugänglicher öffentlicher Anlagen der Gemeinden (Badi usw.) während derreglementarischen Öffnungszeiten, ohne dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt, zieht keine Sanktion nach sich.“

Das BFM, vertreten durch Mario Gattiker, hat eine Vereinbarung mit der Stadt Bremgarten unterzeichnet, deren Bestimmungen rechtlich gar nicht durchgesetzt werden können.

Darüber hinaus „betont“ das BFM jedoch, „dass die Gemeinde und das BFM nicht möchten“, dass sich die Flüchtlinge „in den entsprechenden Anlagen aufhalten“. Mit anderen Worten: in der Hausordnung wird den Flüchtlingen ein Verbot zum Betreten der Sportplätze und der Badi auferlegt, als zwei der wenigen den Flüchtlingen erlaubten Beschäftigungen. Dieses Verbot, das bestätigt das BFM, ist jedoch gar nicht rechtmässig. Das Kalkül des BFM: Aus Angst vor Sanktionen und ohne das Wissen um die Unrechtmässigkeit solcher Verbote werden sich die Flüchtlinge an diese Hausordnung halten.

Das BFM auferlegt Flüchtlingen Verbote, die nicht rechtmässig sind, denen von den Betroffenen aufgrund ihrer rechtlich unsicheren Situation jedoch kaum widersprochen werden kann.

Das BFM drückt sich gegenüber der Stadt Bremgarten und gegenüber den Flüchtlingen um das Legalitätsprinzip.

Gruppe augenauf Zürich

 

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