Fernmeldeüberwachung zur Strafverfolgung: Botschaft für Investitionen bis 2021

3. September 2014

Bern, 03.09.2014 - Zur Verfolgung von schweren Straftaten und zur Suche von Personen in Not soll die Polizei die Kommunikation via Telefon und Internet auch in Zukunft auswerten können. Dafür braucht es Investitionen in die entsprechenden Systeme, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Bundesrat bereits im Mai aufgezeigt hatte. Die Botschaft dazu hat der Bundesrat nun am Mittwoch ans Parlament überwiesen.

Am 28. Mai 2014 hatte das EJPD dem Bundesrat eine Gesamtschau des Investitionsbedarfs vorgelegt. Zudem holte das EJPD die Zweitmeinung eines externen Spezialisten ein. Für die Jahre 2016 bis 2021 ergibt sich demnach ein Bedarf von jährlich knapp 17 Millionen Franken. Der Gesamtkredit, den der Bundesrat dem Parlament beantragt, beläuft sich auf 99 Millionen Franken.

Mit der vorliegenden Botschaft wird den eidgenössischen Räten erstmals ein Gesamtkredit für ein IKT-Grossprojekt unterbreitet, entsprechend dem verstärkten Prüfprozess, den der Bundesrat im März 2013 für solche Projekte beschlossen hatte. Die Botschaft schafft zudem Klarheit über die zu erwartenden Kosten, während das Parlament über die Revision des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) berät. Die Investitionen in die betreffenden Systeme sind Voraussetzung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden auch in Zukunft zur Klärung von schweren Straftaten nach richterlicher Genehmigung den Post- und Fernmeldeverkehr auswerten und in Notfällen Personen suchen können.

Investitionsbedarf in fünf Bereichen

Das neue Basissystem wird beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) voraussichtlich Mitte 2015 in Betrieb gehen. Das entsprechende Projekt ist auf Kurs. Es wurde als Schlüsselprojekt von der Eidgenössischen Finanzkontrolle geprüft. Termin- und Kostenrahmen können voraussichtlich eingehalten werden.

Die zusätzlichen Investitionen, die der Bundesrat nun dem Parlament beantragt, fallen in fünf verschiedenen Bereichen an: Erstens müssen weitere Teile der Systeme beim Dienst ÜPF aufgrund ihres Alters dringend ersetzt werden. Zweitens müssen die Systeme den technischen Entwicklungen angepasst und drittens wegen des laufend wachsenden Angebots der Fernmeldedienstanbieterinnen erweitert werden, damit die Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden erfüllt werden können. Viertens wird die laufende Revision des BÜPF dem Dienst ÜPF voraussichtlich neue Aufgaben bringen, die Investitionen erfordern. Und fünftens müssen die polizeilichen Informationssysteme des Bundes beim Bundesamt für Polizei (fedpol) an die neuen Systeme des Dienstes ÜPF angepasst werden. Die entsprechenden Vorhaben können in fünf voneinander unabhängig realisierbaren Projekten umgesetzt werden.

 

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