Medienmitteilung RK-S zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

10. Januar 2014

Keine Entschädigungen für Fernmeldeunternehmen

Die Kommission hat die Beratung des Entwurfs zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs abgeschlossen und diesen ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen angenommen. Als wichtigste Änderung beantragt sie, die im Bundesratsentwurf vorgesehene angemessene Entschädigung für Mitwirkungspflichtige zu streichen.

Nachdem die Kommission an drei Sitzungen Anhörungen durchgeführt hatte, nahm sie an den beiden letzten Sitzungen die Detailberatung dieses Gesetzesentwurfs vor. Am meisten Diskussionsstoff boten die Überwachungskosten (Art. 38). Gemäss der Vorlage des Bundesrates gehen die Kosten der Einrichtungen, die für die Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz benötigt werden, zulasten der Mitwirkungspflichtigen (Abs. 1); diese sollen für die Kosten der einzelnen Überwachungen eine angemessene Entschädigung erhalten (Abs. 2), wobei der Bundesrat diese Entschädigungen festsetzen soll (Abs. 4). Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diese angemessene Entschädigung zu verzichten; die Minderheit will daran festhalten. Die Mehrheit ist erstaunt über die Kostenunterschiede zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern. Auch teilt sie die Befürchtungen der Strafverfolgungsbehörden, dass die hohen Überwachungskosten die Strafuntersuchungen beeinträchtigen könnten.

Darüber hinaus beantragt die Kommission mehrere weitere Änderungen von geringerer Tragweite. So schlägt sie (mit 6 zu 5 Stimmen; Minderheit) insbesondere vor, die Dauer der Aufbewahrung der Randdaten des Postverkehrs nicht von sechs auf zwölf Monate zu erhöhen. Ausserdem möchte sie die Anbieter von Fernmeldediensten dazu verpflichten, die Kundenangaben nicht nur während der Vertragsdauer aufzubewahren, sondern auch noch während zwölf Monaten nach deren Beendigung (Art. 21).

 

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