«Datenschutz-Urteil ist auch für die Schweiz massgebend»

11. Oktober 2015

Christof Moser,«Schweiz am Sonntag»

Datenschützer Thür zum wegweisenden Entscheid des EuGH.

«Thank you, Europe!» – so feierte am vergangenen Dienstag Geheimdienst-Whistleblower Edward Snowden auf Twitter das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Datenschutz. Die Richter erklärten das sogenannte «Safe Harbor»-Abkommen, das den Datenaustausch zwischen EU und den USA regelt, für ungültig. Der EuGH stellt als erstes Gericht fest, dass die US-Geheimdienste auf personenbezogene Daten aus der EU in einem Mass zugreifen, das weit über die Verhältnismässigkeit zum Schutz der nationalen Sicherheit hinausgeht. Dieses Urteil hat auch Folgen für die Schweiz, die ein vergleichbares Abkommen mit den USA abgeschlossen hat.

«Zwar betrifft das Urteil die Schweiz nicht direkt, weil die Schweiz nicht EU-Mitglied ist», sagt der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür, der gegenüber der «Schweiz am Sonntag» zum wegweisenden EuGH-Entscheid erstmals Stellung nimmt. «Da wir aber vergleichbare Datenschutzregeln wie die EU haben, stellen sich jetzt für die Schweiz die gleichen rechtlichen Fragen.» Das gelte umso mehr, als die Schweiz davon profitiere, dass die EU die Schweizer Datenschutzregeln als gleichwertig anerkenne und deshalb keine Restriktionen beim Datenaustausch mit der EU bestünden. «Umgekehrt bedeutet dies, dass das EuGH-Urteil auch für die Schweiz massgebend sein wird, will man verhindern, dass das Urteil via unser Land umgangen wird.» Was dies konkret bedeutet, will Thür «in den nächsten Wochen analysieren und entscheiden». Klar ist für den Datenschützer bereits jetzt: Sollte die Schweiz nicht auf das Urteil reagieren oder den USA beim Datenschutz zu weit entgegenkommen, «besteht das Risiko, dass die Schweiz den uneingeschränkten Datenverkehr mit der EU verliert».

Stellung nimmt Thür auch zur Frage, ob das Urteil für europäische Internetnutzer jetzt ganz konkret mehr Datenschutz bedeutet. Dürfen US-Firmen wie Facebook jetzt keine personenbezogenen Daten mehr in die USA weiterleiten? «Der vom EuGH behandelte Fall betrifft nur die Firma Facebook, die in Irland einen Sitz hat. Die irischen Datenschutzbehörden müssen jetzt festlegen, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen Facebook Daten in die USA weiterleiten darf. Mehr Datensicherheit für Nutzer bedeutet dies also noch nicht.»

 

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