Informationssicherheitsgesetz: Detailberatung abgeschlossen

20. Oktober 2017

Medienmitteilung Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates SiK

Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) nach erfolgter Detailberatung der Vorlage für ein neues Informationssicherheitsgesetz (17.028) zu. Sie schliesst sich dabei grösstenteils dem Entwurf des Bundesrates an.

Die Kommission hatte dem VBS an ihrer letzten Sitzung Prüfaufträge erteilt. Basierend auf diesen Ergebnissen bereinigte sie nun die hängigen Artikel und schloss die Detailberatung ab. Über weite Teile schliesst sie sich der umfangreichen Vorlage des Bundesrates an, die in einem neuen Einheitserlass die Informationssicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes verbessern soll. Änderungen, die sie dem Entwurf des Bundesrates gegenüber beantragt, betreffen unter anderem:

- die Verwendung der AHV-Nummer: gemäss SiK-S sollen alle Behörden und Organisationen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen (betrifft Artikel 20 und 26 E-ISG);

- die Personensicherheitsüberprüfung von externen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung: die SiK-S beantragt hier eine Präzisierung, die klarstellt, dass externe Mitarbeitende zwingend sicherheitsgeprüft werden, wenn sie sicherheitsempfindliche Tätigkeiten des Bundes ausüben (betrifft Artikel 30 E-ISG).

Der Ständerat wird das Geschäft in der Wintersession behandeln. Nach Abschluss der Beratungen möchte die SiK-S zu den Ausführungsverordnungen konsultiert werden.

 

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