Eine polizeiliche «Überprüfung» hat die Qualität eines Freiheitsentzugs, wenn eine mehrstündige Dauer und die polizeiliche Behandlung mit Fesselung, Gefangenentransport und die Einsperrung in einer Zelle vorliegen. Von der Verfassung her besteht ein Anspruch darauf, dass die Rechtmässigkeit direkt und möglichst rasch von einem Gericht überprüft wird
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Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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