Fernmeldegeheimnis, Überwachung des E-Mail-Verkehrs

5. April 2000

Obwohl dieses Urteil vor dem Inkrafttreten des BÜPF geföllt wurde, besitzen alle Erwägungen noch Gültigkeit

Die Teilnehmeridentifikation von Telefongesprächen stellt einen Eingriff in das Telefongeheimnis dar und unterliegt den verfassungs- und gesetzmässigen Voraussetzungen (E. 5b).

Das verfassungsmässige Fernmeldegeheimnis gilt auch für den E-Mail-Verkehr über Internet;

Anforderungen an Eingriffe (E. 6a). Die Erforschung und Herausgabe der Angaben über die Randdaten einer E-Mail-Mitteilung bedarf einer gesetzlichen Grundlage und einer richterlichen Genehmigung

 

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