Vier Aktivisten stürmten vor zwei Jahren das Asylsymposium in Bern und wurden verhaftet. Das Bundesgericht kritisiert nun die Erstellung von DNA-Profilen.
Der Staatsanwalt ordnete telefonisch eine erkennungsdienstliche Erfassung an. Zudem veranlasste die Kantonspolizei bei den vier Aktivisten die Entnahme einer DNA-Probe mittels Abstrichs der Wangenschleimhaut und die Erstellung von DNA-Profilen. Die Kantonspolizei durfte die Erstellung des DNA-Profils nicht selbst anordnen, wie es im Bundesgerichtsurteil heisst. Das Gericht kritisiert eine Weisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei Probe-Entnahmen in solchen Fällen generell die Analyse von DNA-Proben für die Erstellung eines DNA-Profils vorzunehmen. Das erweise sich «in mehrfacher Hinsicht als bundesrechtswidrig». Laut Gesetz kann die Polizei zwar eine Probe-Entnahme anordnen. Doch die Erstellung eines Profils ist von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht anzuordnen.
(Urteil 6B_718/2014 vom 10. Dezember 2014)
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