Als das Hooligan-Konkordat im Jahr 2012 verschärft wurde, versprachen die Befürworter eine Umsetzung mit «Augenmass». Was unter «Augenmass» zu verstehen ist, demonstrierte die Stadtpolizei Zürich.
Nach einem Fussballspiel in Zürich bespuckte im Mai 2016 ein Besucher einen Polizisten ausserhalb des Stadions. Der Besucher wurde deshalb wegen Beschimpfung per Strafbefehl verurteilt. Gegen ihn wurde darauf von der Stadtpolizei Zürich zuerst eine Meldeauflage und nach einer Beschwerde wiedererwägungsweise ein Rayonverbot verfügt.
Nach Ansicht des Zwangsmassnahmenrichters ist das Bespucken eines Polizisten ist nicht dazu geeignet, die friedliche Durchführung eines Fussballspiels zu gefährden. Er hob deshalb das Rayonverbot auf. Die Stadtpolizei Zürich zog diesen Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter und unterlag.
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