Die I. Sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat am 4. September 2012 die Beschwerde gegen die Revision des Berner Sozialhilfegesetzes mit 3 zu 2 Stimmen abgewiesen. Die Mehrheit des Gerichts argumentierte, dass das Gesetz verfassungmässig ausgelegt werden könne, auch wenn die Befugnisse der Behörden weiter gingen als in anderen Kantonen.
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