«Dialog EMRK»

Schon Christoph Blocher schlug einst vor, aus dem Europarat auszutreten, damit in der Schweiz völkerrechtswidrige Gesetze beschlossen werden können. Am 22. März 2013 reichte Toni Brunner im Nationalrat die Interpellation 13.3237 «Kündigung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten» ein. Im Jahr 2014 schlug auch Ueli Maurer als Bundesrat vor, die EMRK zu kündigen. Um diesen Bestrebungen entgegenzuwirken, wurde im Herbst 2013 die «Arbeitsgruppe Dialog EMRK» gebildet und Ende November 2014 in den Verein «Dialog EMRK» überführt. grundrechte.ch ist Mitglied dieses Vereins.

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Am 28. November 1974 ratifizierte die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarates. Dieses Jubiläum gibt den Auftakt für die Kampagne “Schutzfaktor M - Menschenrechte schützen uns”, die über den Menschenrechtsschutz in der Schweiz und über die Bedeutung der EMRK informiert. Zahlreiche Schweizer Organisationen unterstützen die Informationskampagne.

Wer weiss, wie seine Menschenrechte geschützt werden? Schutzfaktor M erklärt dies in zweieinhalb Minuten in einem Comics Video. Denn Ziel der Informationskampagne ist es, auf einfache und verständliche Weise über den Menschenrechtsschutz in der Schweiz zu informieren. Eine bedeutende Rolle kommt dabei der EMRK zu. Sie ist in doppelter Hinsicht ein Schutzfaktor für uns alle: Dank der EMRK kann in der Schweiz jeder Mensch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichts einreichen, wenn er oder sie der Meinung ist, das Urteil verletze seine oder ihre Rechte. Zudem hat sich die Schweiz mit der Ratifizierung der EMRK vor 40 Jahren dazu verpflichtet, den europäischen Mindeststandard des Menschenrechtsschutzes national umzusetzen. So wurden die Menschenrechte der EMRK 1999 als Grundrechte in die neue Bundesverfassung aufgenommen.

Die Kampagnenwebsite www.schutzfaktor-m.ch zeigt exemplarisch auf, wie mit Urteilen des EGMR Lücken in unseren Gesetzen geschlossen oder Fehler in der Rechtsprechung korrigiert werden konnten. In der Schweiz sind etwa das Recht auf anwaltliche Vertretung, auf eine unabhängige Richterin / einen unabhängigen Richter oder auf ein faires Verfahren verbessert worden.

Die vom neugegründeten Verein Dialog EMRK getragene Informationskampagne erklärt, warum die Menschenrechte in der Schweiz nicht in Stein gemeisselt sind: Eine Mehrheit von Stimmberechtigten und Ständen kann per Volksinitiative Grundrechte ändern oder abschaffen, jeweils auf Kosten einer Minderheit. Solche Abstimmungen haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Darüber hinaus kann das Parlament Gesetze erlassen, welche die von der Verfassung garantierten Grundrechte verletzen. Die EMRK schützt alle Menschen in der Schweiz und Europa vor Menschenrechtsverletzungen durch den Staat.

Das Beschneiden unserer Menschenrechte bedeutet eine Schwächung unserer Demokratie, unserer Sicherheit und unserer Freiheit. Die Qualität einer Demokratie misst sich daran, wie sie die Rechte der schwächsten Gesellschaftsmitglieder schützt. Darum fordert der Appell „Übernehmen wir Verantwortung für die Menschenrechte!“ die Stimmberechtigten, die Bundesversammlung, die Gerichte und den Bundesrat dazu auf, sich für den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz verstärkt einzusetzen.

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