Söldnerfirmen sollen in der Schweiz verboten werden

23. Januar 2013

Ende Juli 2010 hat die britische Söldnerfirma Aegis Defence Services ihren Hauptsitz von London nach Basel verlegt. Der Schritt erfolgte, weil die staatliche Kontrolle für die Bedürfnisse vom Aegis, welche weltweit in Kriegsgebieten operiert, in Grossbritannien zu stark war. In der Schweiz gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen in diesem Gebiet.

In der Folge wurde rasch der Ruf laut, diese gesetzliche Lücke zu schliessen und Söldnerfirmen in der Schweiz zu verbieten.

Am 23. Januar 2013 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) verabschiedet. Söldnerfirmen sollen verboten und für Sicherheitsdienstleistungen im Ausland eine Meldepflicht eingeführt werden.

Fraglich ist, ob das Ziel, Söldnerfirmen zu verbieten, mit diesem Gesetzesentwurf erreicht wird. Zwar existiert ein explizites Verbot der «unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten» und der Begehung von schweren Menschenrechtsverletzungen. Diese «unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten» ist jedoch nicht konkretisiert.

Der Gesetzesentwurf fordert, dass Schweizer Sicherheitsfirmen, die international tätig sein wollen, den «International Code of Conduct for Private Security Service Providers» unterzeichnen müssen. Dieser Verhaltenskodex ist aber von den Privatarmeen selbst verfasst und bietet keine Gewähr zur Verhinderung von bewaffneten Söldnerdiensten im Ausland.

Es ist abzuwarten, was das Parlament aus diesem Gesetzesentwurf macht.

 

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