5x ein klares NEIN! Unser Kurzargumentarium listet die fünf Punkte der Revision auf und liefert die wichtigsten Argumente dagegen - kurz und knapp.
Bislang bestand die Möglichkeit, aus dem Ausland ein Asylgesuch in der Schweiz zu stellen. Das Gesuch wurde geprüft und die Person durfte nur einreisen, wenn sie wirklich schutzbedürftig war. Mit diesem Botschaftsverfahren wurden ausschliesslich positive Erfahrungen gemacht. Viele andere Länder Europas denken deshalb über die Einführung eines solchen Verfahrens nach. Gerade für die Hilflosesten unter allen Schutzbedürftigen, namentlich Frauen und Kinder, führt die Abschaffung des «Botschaftsverfahrens» dazu, dass sie eine gefährliche Reise mit organisierten Schlepperbanden unternehmen müssen. Flüchtlinge würden also davon abgehalten, Schutz suchen zu können!
«Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin!». In vielen Staaten der Erde toben bewaffnete Konflikte und es ist ein fundamentales Recht, die aktive Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt zu verweigern. Die Schweiz hat nun diesen Schutz verwässert. In der zukünftigen Praxis ist es äusserst gut möglich, dass Deserteuren nur noch eine vorläufige Aufnahme statt eines positiven Asylentscheids erhalten. Dies ist völkerrechtlich und rechtsstaatlich problematisch sowie inhaltlich falsch. Es bedeutet eine Einengung des Flüchtlingsbegriffs.
Eine neue Willkür gegenüber Asylsuchenden führt zu einer massiven Rechtsungleichheit. Die Schweiz bringt so genannt «renitente» Asylsuchende neu in «besonderen Zentren» (Lager) unter, wenn sie z.B. «durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb der Empfangs- und Verfahrenszentren erheblich stören» (AsylG, Art. 26). «Was erheblich stört» ist objektiv nicht messbar und gehört deshalb in kein Gesetz. Es ist unmenschlich, Asylsuchende in Lager zu sperren. Noch nie haben Lager etwas Positives bewirkt, sondern die Dinge nur verschlimmert. Lager sind keine Lösung - sie waren es gestern nicht, sind es heute nicht und werden es morgen nicht sein. Deshalb wollen wir keine Lager-Politik!
Der Bundesrat erhält einen Freipass für «Testphasen im Asylverfahren» für die nächsten drei Jahre. Ein solcher Freipass ist undemokratisch und hebelt die Gewaltenteilung aus! Das Parlament gibt ein grosses Stück seiner Gesetzgebungsverantwortung ab. Das Volk wird seiner direktdemokratischen Einflussmöglichkeiten beraubt. Im Rahmen der Testphase kann der Bundesrat die Beschwerdefristen gegen asylrechtliche Entscheide von 30 auf 10 Tage beschränken. Dies wird für Asylsuchende bedeuten, dass sie zu Unrecht einen negativen Entscheid erhalten werden, weil die Zeit zur Beweisbeschaffung im Ausland fehlt.
Der Beschluss des Parlamentes, diese Vorlage für dringlich zu erklären, hebelt die demokratische Entscheidung der Schweizer Bevölkerung teilweise aus! Die genannten Verschärfungen sind bereits in Kraft getreten. Sie würden erst nach Annahme des Referendums wieder abgeschafft. Das Parlament ignoriert somit die Bundesverfassung, die für dringliche Vorlagen zwingend voraussetzt, dass bei anderweitigem Vorgehen «nicht wiedergutzumachende ‹Nachteile›» entstehen würden. Da dieser Umstand bei keiner der Änderungen klar gegeben ist, werden die Volksrechte mit Füssen getreten!
Das Referendum gegen die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes ist mit 63,666 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Das Datum der Volksabstimmung ist vermutlich der 9. Juni 2013.
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