Europäischer Gerichtshof prüft Vorratsdaten-Richtlinie

9. Juli 2013

Spiegel online

Europäischer Gerichtshof prüft Vorratsdaten-Richtlinie

Verstösst es gegen die Grundrechte, wenn die Verbindungsdaten aller Europäer für bis zu zwei Jahre gespeichert werden? Mit zwei Klagen von Gegnern der anlasslosen Speicherung befasst sich nun der EuGH. Die Richter liessen erste Zweifel erkennen.

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag über die Rechtmässigkeit der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verhandelt. Die Kläger aus Irland und Österreich vertreten die Ansicht, dass die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon- und Internetnutzern gegen ihre Grundrechte verstösst.

Die Länder haben die Klagen dem EuGH vorgelegt, der nun in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren prüfen soll, ob die EU-Richtlinie gegen europäisches Recht verstösst. Die EU-Richtlinie ist seit 2006 in Kraft und regelt, dass die Verbindungsdaten aller E-Mails, SMS, MMS und Telefongespräche durch die Anbieter mindestens sechs Monate lang gespeichert werden müssen, um sie zur Kriminalitätsbekämpfung nutzen zu können.

Die Luxemburger Richter fragten Vertreter der EU-Kommission, ob mit den Daten Persönlichkeitsprofile zu Gewohnheiten und dem sozialen Umfeld von Bürgern erstellt werden könnten und ob solche Eingriffe in deren Grundrechte gerechtfertigt seien. Zudem forderten sie Aufklärung darüber, ob Eingriffe "auf das absolut Notwendige" beschränkt würden.

Die klagende irische Organisation Digital Rights warf der EU vor, die Folgen der Richtlinie nicht ausreichend abgeschätzt zu haben. Es seien nicht genügend Tatsachen dafür vorgetragen worden, warum die Speicherung der Daten "nützlich" sein solle. Zudem sei der Zeitraum der Speicherpflicht von mindestens sechs Monaten "exzessiv". Rechtsanwalt Gerald Otto, Vertreter eines österreichischen Klägers, kritisierte, dass mit den Vorratsdaten Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten.

Der Vertreter des Landes Österreich sagte, dass im vergangenen Jahr 56 Fälle massgeblich mit Hilfe von Vorratsdaten aufgeklärt worden seien. Auf Nachfrage räumte er ein, er habe keine Nachweise, dass die Vorratsdatenspeicherung im vergangenen Jahr zu Ermittlungen gegen Terrorverdächtige oder organisierte Kriminalität genutzt worden sei.

Beobachter der Verhandlung berichten, die Richter seien gut vorbereitet gewesen, hätten von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten auf detaillierte Fragen aber oft nur vage Antworten bekommen.

CDU und CSU beharren auf Generalverdacht

EU-Innenkommissarin Cecilia Malström will die Nutzung der gespeicherten Daten künftig nur noch zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Verbrechen zulassen - die neue Richtlinie verzögert sich aber seit vergangenem Jahr, weil erst die Datenschutzverordnung beschlossen werden soll.

Das in einigen Monaten erwartete Urteil könnte noch weitergehende Änderungen der Richtlinie nach sich ziehen und ist auch für Deutschland von Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht im März 2010 für verfassungswidrig erklärt. Auf eine Neuauflage des Gesetzes konnten sich die schwarz-gelbe Koalition seitdem nicht einigen, die FDP lehnt monatelange Speicherfristen ab.

Die Innenminister von CDU und CSU erklärten nach einem Treffen in Nürnberg, Extremismus und Kriminalität könnten in einer globalisierten Welt nur durch adäquate Mittel bekämpft werden - dazu soll offenbar der Generalverdacht gegen alle Bürger gehören. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bekräftige nochmals sein Festhalten an der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten.

Die Liberalen erneuerten hingegen ihr Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Sie gehöre "in die Geschichtsbücher und nicht in die nationalen Gesetze", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der "Welt" vom Dienstag. Sie kündigte eine neue Initiative gegen die Richtlinie an.

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