Kommentar zur EU-Richtlinie

9. Juli 2013

Gründe gegen Vorratsdatenspeicherung

Von Christian Bommarius, Berliner Zeitung

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben die richtigen Fragen nach Nutzen und Verhältnismässigkeit der Speicherung von Daten gestellt. Jetzt müssen sie nur noch entsprechende Antworten geben.

Es gibt gute, sehr gute und ausgezeichnete Argumente gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, und sie sind gestern alle vor dem Europäischen Gerichtshof vorgetragen worden. Die besten Argumente gegen das anlasslose Horten von Telekommunikations- und Internetdaten spielten hingegen keine Rolle, doch haben sie die Verhandlung unausgesprochen beherrscht: Prism und Tempora.
Seit die Totalüberwachung des Internets durch US-amerikanische und britische Geheimdienste bekannt ist, seit klar ist, dass der einzige Massstab des Datenhortens und der Kontrolle die Masslosigkeit des Hortens und der Kontrolle ist, lässt sich nicht mehr vernünftig bestreiten: Die neue Sicherheitsarchitektur ist am Reissbrett des Paranoikers entstanden. Ob sie einlösen kann, was sie garantiert – die Sicherheit vor terroristischen Anschlägen – ist zu bezweifeln. Aber der Preis, der dafür zu bezahlen ist, steht von vorneherein fest: In einer total überwachten Kommunikation hat die Privatsphäre ausgespielt.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben die richtigen Fragen gestellt: Sie haben sich nach dem Nutzen und der Verhältnismässigkeit der Vorratsdatenspeicherung erkundigt, nach den Gefahren des Datenmissbrauchs und nach der Möglichkeit, komplette Persönlichkeitsprofile von den Bürgern zu erstellen. Wenn sie demnächst auch die richtige Antwort geben, ist die Vorratsdatenspeicherung Geschichte.

 

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