Aufgrund jüngster Erfahrungen – Fichierung von Basler PolitikerInnen, Weitergabe privater Überwachungsergebnisse an Polizeibehörden (attac-Überwachung durch Securitas im Auftrag von Nestlé) und der nun in dieser Form praktisch erstmalig gewährten Einsicht in die ISIS-Fichen – stellt grundrechte.ch folgende Forderungen auf:
Der Bundesrat muss umgehend sicherstellen, dass der DAP keine Akten vernichtet bzw. keinerlei Daten im gesamten Staatsschutzsystem ISIS löscht. Die Öffentlichkeit ist entsprechend darüber zu informieren. Es liegt vollumfänglich in der Verantwortung des Bundesrates zu gewährleisten, dass der DAP nicht in eigener Regie aufgrund der publik gewordenen Fichierung Daten vernichtet. Weiter muss der Bundesrat dem DAP sofort klare Vorgaben geben, dass dieser bis zum Abschluss einer umfassenden Abklärung durch eine Kontrollkommission und der Gewährung der Akteneinsichtsrechts keine neuen Fichen anlegt.
Allen bisher bekanntlich fichierten Personen muss sofort vollständige und uneingeschränkte (unzensurierte) Dossiereinsicht gewährt werden – dazu gehören sowohl alle im Computer gespeicherten Daten wie auch allfällig vorhandene Unterlagen in so genannten Handarchiven und Aktendossiers. Dazu gehört ferner die Mitteilung, woher diese Daten kommen und an welche Stellen sie gegebenenfalls weitergegeben wurden.
Weiter muss der Bundesrat dafür sorgen, dass es für ALLE ein sofortiges Einsichtsrecht in alle ISIS-Daten gibt. Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei den offenbar derzeit vorhandenen rund 110'000 Datensätzen im ISIS-Computersystem zu einem grossen Teil um die Fichierung politischer Tätigkeiten handelt, die nach Artikel 3 BWIS gar nicht erst registriert werden dürften. Allen von einer Fichierung möglicherweise Betroffenen muss ein umfassendes Einsichtsrecht garantiert sein, mit der Möglichkeit auf Berichtigung und dem Antrag auf Löschung falscher Daten.
Eine durch entsprechende Fachpersonen verstärkte parlamentarische Kontrollkommission muss umgehend Einblick in alle vorhandenen rund 110'000 Fichen inklusive deren Dossiers nehmen. Sie muss zudem mit einer entsprechenden Befugnis auf Löschung bzw. Archivierung versehen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle unrechtmässigen Fichen den Staatsschützern entzogen werden. Über das Resultat ihrer umfassenden Kontrolle muss die Kommission die Öffentlichkeit ohne Einschränkung informieren.
Nach Gewährung der Akteneinsicht und des Rechts auf Berichtigung, resp. nach der umfassenden Datenkontrolle durch eine entsprechende parlamentarische Kontrollkommission müssen die Daten dem Bundesarchiv übergeben werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die einliefernde Behörde keinen Zugriff mehr auf diese Daten und Akten hat. Mit diesem Vorgehen muss der Bundesrat sicherstellen, dass die Geschichtsschreibung des Staatsschutzes nicht verfälscht wird. In jedem Fall müssen die Korrekturen, die die Betroffenen vorgenommen haben, mit den jeweiligen Akten archiviert werden.
Die vom Bundesrat eingeleitete und von der Rechtskommission des Nationalrates zurückgewiesene Verschärfung des Staatsschutzgesetzes muss gestoppt werden. Demgegenüber muss das Gesetz so rasch als möglich dahingehend verbessert werden, als dass das direkte Auskunftsrecht wieder hergestellt wird. Die aktuellen Beispiele machen deutlich, dass der DAP einen viel zu weitgehenden Interpretationsspielraum hat und dabei offensichtlich kaum kontrollierbar ist. Entsprechend braucht dieser Staatsschutzdienst nicht weitergehende Überwachungsmittel, sondern vielmehr strengere Kontrollen von aussen: ein Akteneinsichtsrecht für alle, ein tatsächliches Weisungsrecht für den eidg. Datenschützer und weitergehende Befugnisse und Ressourcen für die zuständige parlamentarische Kontrollkommission.
Darüber hinaus fordert grundrechte.ch, Bundesrat und DAP zur Vorlage eines jährlichen öffentlichen Berichtes zu verpflichten, in dem der aktuelle Datenbestand in ISIS an einem Stichtag, die Zahl der im Berichtsjahr neu erfassten und der gelöschten Daten aufgeschlüsselt werde.
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