Kurz vor den Sommerferien hat der Bundesrat eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Aufhebung der Transportpflicht in Vernehmlassung geschickt. Bahn- und Busunternehmungen sollen davon befreit werden, Besucher von Sportveranstaltungen mit fahrplanmässigen Kursen transportieren zu müssen, selbst bei Vorhandensein eines gültigen Fahrausweises. Für die Benutzung von Extrazügen sollen rigorose Regeln, z. B. ein Verbot des Mitführens alkoholischer Getränke oder die Pflicht zu Kombi-Tickets, erlaubt sein. grundrechte.ch lehnt dieses Unterfangen ab:
grundrechte.ch wird noch eine Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundesrats verfassen.
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