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Mitgliederbrief August 2012

10. August 2012

Aktuelle Mitteilungen des Vorstands von grundrechte.ch an die Mitglieder

Bern, im August 2012

gläserne PatientInnen,

digitalisierte ÖV-KundInnen,

flächendeckende Videoüberwachung

Die „Affäre moneyhouse.ch“ ist Ende Juli dank des Eingreifens des eidg. Datenschutzbeauftragten vorerst gestoppt. Die Betreiberin dieser „Daten-Dienstleistung“, die Firma itonex AG in Rotkreuz, rühmt sich damit, dass man auf ihrer Website jede Person, die in der Schweiz wohnhaft ist, findet. Besonders stossend ist, dass auch Privatadressen von Personen online abrufbar waren, die ihre Adressen gesperrt hatten. Aufgrund einer superprovisorischen Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 2012 musste moneyhouse.ch die Personensuche bis auf weiteres vollständig deaktivieren. Wer Auskunft will über seine nach wie vor gespeicherten Daten oder sie gelöscht haben will, kann dies per E-mail tun: info@moneyhouse.ch oder per Post (itonex ag, Lettenstrasse 7, 6343 Rotkreuz).

Ohne grössere Medienpräsenz ist das verschärfte Staatsschutzgesetz BWIS auf den 16. Juli 2012 in Kraft gesetzt worden: Staatsschützer dürfen sich bewaffnen; es kann ein 5jähriges Verbot politischerTätigkeit gegen Personen und Organisationen ausgesprochen werden; Behörden, Amtsstellen oder öffentliche Organisationen (Schulen, Universitäten etc.) sowie Transportunternehmungen können zur Auskunft über Personen verpflichtet werden; InformantInnen können bezahlt oder mit einer Tarnidentität ausgestattet werden. Neu ist, dass es ein etwas direkteres Einsichtsrecht gibt als bisher. Wer wissen will, ob er oder sie fichiert ist, kann sich direkt an den Nachrichtendienst NDB wenden. Dieser kann aber die Auskunft verweigern, etwa wenn es um Geheimhaltungsinteressen, Terrorismus oder gewalttätigen Extremismus geht. Der NDB kann leider die Auskunft auch dann aufschieben, wenn keine Daten gesammelt worden sind! Diesen Personen muss er spätestens drei Jahre nach Eingang ihres Einsichtsgesuches mitteilen, dass sie nicht fichiert sind. Von einem Aufschub Betroffene können sich an den eidg. Datenschutzbeauftragten wenden. Er kann empfehlen, dass der NDB ausnahmsweise sofort Auskunft erteilen solle, wenn und soweit damit keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit verbunden ist.

Gläserne PatientInnen und digitalisierte ÖV-KundInnen sind weitere Themen, die uns intensiv beschäftigen. Mit der elektronischen Reiseerfassung und nachträglichen Rechnungsstellung verspricht man uns mehr Komfort und einfacheres Reisen. Dass damit aber unsere Daten flächendeckend gespeichert und schnell auch mal missbraucht werden können, liegt auf der Hand. grundrechte.ch setzt sich deshalb dafür ein, dass – analog der Diskussion über den biometrischen Pass/die biometrische ID-Karte – auch hier die Wahlfreiheit gewahrt bleibt. ÖV-KundInnen müssen ein Recht haben, den öffentlichen Verkehr nutzen zu können, ohne eine elektronische Datenspur zu hinterlassen. Wir laden Sie herzlich ein, an der vom Datenschutz-Forum organisierten Veranstaltung vom Donnerstag, 6. September, in Bern teilzunehmen und mitzudiskutieren.

Das Transportwesen gerät zudem unter Druck mit der vom Bundesrat eingeleiteten Einschränkung der Transportpflicht. Die Revision des Personenbeförderungsgesetzes ist zur Zeit in der Vernehmlassung, grundrechte.ch wird eine fundierte Stellungnahme erarbeiten und auf die Gefahren einer solchen Einschränkung hinweisen. Dass sie sich zunächst „nur“ gegen KundInnen aus dem Sportbereich (Fussball) richtet, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass schnell weiteren Personengruppen das Reisen mit Bahn- oder Busbetrieben untersagt werden kann (Teilnehmende an Kundgebungen, grossen Streetpartys, Protestmärschen etc.).

Auch die elektronische Erfassung unserer Patientendaten – und damit verbunden die Aufweichung des Arztgeheimnisses – schreitet immer weiter voran. Mit dem Projekt MARS verlangt das Bundesamt für Statitstik von der Ärzteschaft eine zu weit gehende Datenweitergabe: Vollerhebung über jeden ambulanten Behandlungsfall und Meldung sämtlicher Patientenkontakte (auch Selbstzahler), Einrichtung eines Informationssystems, das faktisch einem „Gesundheitslebenslauf“ entsprechen würde, ungenügende Anonymisierung der Daten. Die Ärztevereinigung FMH hat sich bereits kritisch geäussert und verlangt konkrete Verbesserungen zugunsten des Datenschutzes der PatientInnen.

Ein Blick über die Grenzen macht deutlich, dass der Kontroll- und Überwachungswahn immer weitere Kreise zieht. Hinter dem Kürzel INDECT versteckt sich das EU-Projekt „intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment“ (Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung), eines von der Europäischen Union im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms finanzierten Vorhabens im Bereich der intelligenten Sicherheitssysteme. Es startete 2009 und soll fünf Jahre laufen. Einen charakteristischen Teil der „Testinstallation“, die im Rahmen des Forschungsprojekts entwickelt werden soll, bildet die umfassende Videoüberwachung des öffentlichen Raums. Dabei sollen Computer in den Bildern von Überwachungskameras und von fliegenden Kamera-Drohnen vollautomatisch „abnormal“ handelnde Menschen erkennen können und so einen Beitrag zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung leisten. Das Projekt wird wegen seines umfassenden Überwachungscharakters von vielen Seiten massiv kritisiert. Weitere Informationen dazu (u.a. ein sehenswerter Bericht aus dem Deutschen Fernsehen) finden sich unter www.stopp-indect.info.

Wem diese Szenarien einer video- und internetüberwachten Gesellschaft noch nicht genügen, sei an dieser Stelle als Sommerlektüre das Buch „Limit“ von Frank Schätzing wärmstens empfohlen. Auch wenn es in weiten Teilen eher als utopische Vision anmuten mag, gibt das Buch, was die Überwachungs- und Cybertechnologien betrifft, einen realistischen Ausblick darauf, was doch noch alles möglich sein könnte.

Zu allen Themen finden sich auf unserer Website aktuelle Beiträge, Dossiers oder die entsprechenden Gesetzestexte und Musterbriefe.

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