Nationalrat lehnt ein Verfassungsgericht ab

3. Dezember 2012

Bern. Einmal mehr ist ein Versuch misslungen, in der Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen. Der Nationalrat hat gestern die dafür nötige Verfassungsänderung mit 101 zu 68 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt das Bundesgericht gezwungen, auch verfassungswidrige Bundesgesetze anzuwenden.

Bis heute können die eidgenössischen Räte Gesetze erlassen, die der Verfassung widersprechen. Die Bundesverfassung selber erklärt diese für massgebend für die Schweizer Gerichte.

Die Debatte drehte sich um die grossen Fragen der Schweizer Demokratie. Daniel Vischer (Grüne, ZH) versuchte, die Angst vor dem Richterstaat und vor der «Verrechtlichung der Politik» zu zerstreuen. In den Kantonen, deren Gesetze das Bundesgericht überprüfen könne, stehe die Politik auch nicht unter der Fuchtel der Gerichte. Die Verfassungsgerichtsbarkeit schwäche die Demokratie nicht, sagte Beat Flach (GLP, AG) und verwies auf die mit dem doppelten Mehr von Volk und Ständen legitimierten Verfassungsbestimmungen.

Luzi Stamm (SVP, AG) sprach dagegen vom «Matchball der schweizerischen Demokratie». Es dürfe nicht sein, dass ein Richtergremium einen Entscheid aufheben könne, den Parlament und Volk getroffen hätten. «Unser System ist wohl austariert. Es gibt keinen Grund, daran herumzuschrauben.»

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