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Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK) will vorerst keine Verschärfung der Regeln für Kriegsmaterialexporte. Sie will die Diskussion über die hängige Volksinitiative abwarten.
Mit dieser Begründung beantragt die Kommission ihrem Rat, zwei Motionen abzulehnen. Sie möchten den Diskussionen zur Volksinitiative "Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer" (Korrektur-Initiative) nicht vorgreifen, schreibt die SiK in einer Mitteilung vom Dienstag.
Zur Debatte stehen eine Motion der BDP-Fraktion und eine Motion von Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE). Comte will den Bundesrat beauftragen, die Kontrollen im Zusammenhang mit Kriegsmaterialexporten zu verstärken.
Die BDP-Fraktion fordert, dass künftig das Parlament und nicht der Bundesrat die Bewilligungskriterien für Waffenexporte festlegt. Zudem sollen die Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes angeglichen werden. Das würde zu schärferen Regeln führen für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können.
Text angepasst
Der Nationalrat nahm den Vorstoss der BDP-Fraktion mit 97 zu 82 Stimmen bei 11 Enthaltungen an. Die Ständeratskommission befasste sich bereits einmal damit - und beantragte seinem Rat, die Motion abzulehnen. Der Ständerat schickte diese aber an die Kommission zurück. Eine Ablehnung könnte unterschiedlich interpretiert werden, befand die Mehrheit. Der Text der Motion müsse daher angepasst werden.
Das hat die Kommission getan: Sie strich die Passage zum Güterkontrollgesetz, da sie diese als "Angriff auf verschiedene Wirtschaftsbranchen" erachtet. Anschliessend lehnte sie die Motion aber mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Den Vorstoss von Comte verwarf sie mit mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Initianten hoffen auf Ständerat
Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer, die hinter der Korrektur-Initiative steht, bedauert den Entscheid der Kommission. Diese politisiere an der Bevölkerung vorbei, schreibt sie in einer Mitteilung. Sie hoffe nun auf den Ständerat. Sollte dieser aber der Kommission folgen, könne der Entscheid mit der Initiative korrigiert werden.
Die Volksinitiative war lanciert worden, nachdem der Bundesrat angekündigt hatte, die Kriterien für den Export von Kriegsmaterial zu lockern. Neu sollten Schweizer Rüstungsfirmen Waffen auch in Bürgerkriegsländer exportieren können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird. Der Bundesrat wollte damit die Rüstungsindustrie stützen.
Kehrtwende des Bundesrates
Das stiess jedoch auf heftigen Widerstand. In der Folge verzichtete der Bundesrat auf die geplante Lockerung. Aus Sicht der Befürworter hat sich das Anliegen der BDP-Motion mit der Kehrtwende des Bundesrates aber nicht erübrigt. Auch die Urheber der Volksinitiative halten an ihren Plänen fest.
Die Verfassungsänderung soll nicht nur eine weitere Lockerung verhindern, sondern auch einen früheren Entscheid des Bundesrats rückgängig machen. Dieser hatte 2008 die Regeln verschärft - mit Blick auf eine Volksinitiative der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) für ein Verbot von Waffenexporten. Im Abstimmungskampf dazu versicherte die Regierung, an der restriktiven Praxis festhalten zu wollen.
2014 lockerte der Bundesrat dann jedoch im Auftrag des Parlaments die Regeln. Vorher durften Waffen und Munition nicht in Länder geliefert werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Seither sind Exporte nur noch dann verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Die "Korrektur-Initiative" soll diesen Entscheid korrigieren.
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