Online-Geldspiele sind in der Schweiz heute verboten. Mit dem neuen Geldspielgesetz will man die rechtliche Grundlage für eine Online-Konzession schaffen. Allerdings können sich nur Betreiber von bestehenden Casinos für die begrenzte Anzahl an Konzessionen bewerben - andere Anbieter aus dem In- oder Ausland sind ausgeschlossen und sollen mit einer Netzsperre belegt werden. Das ist schädlich und kontraproduktiv.
grundrechte.ch ist gegen diese Vorlage, weil Netzsperren schädlich und unwirksam sind. Sie machen das Internet unsicher und sind zudem extrem einfach zu umgehen. Viel besser wäre es (gewesen), ausländische Anbieter von online-Casinos und online-Sportwetten für die Schweiz zu lizensieren (Vergabe der Konzession zu denselben Bedingungen, wie sie für Schweizer Anbieter gelten), so wie das zum Beispiel Dänemark macht (siehe Kasten unten). Damit würde der Topf aus dem Glücksspiel insgesamt grösser als mit Netzsperren und ohne Lizenzierung ausländischer Anbieter, was neben der AHV auch den zahlreichen Kulturschaffenden zugute käme, die zur Finanzierung ihrer Projekte auf finanzielle Beitrage der Lotteriefonds, welche aus Erträgen aus Lotterien und Sportwetten gespiesen werden, angewiesen sind. Die jetzige Vorlage ist damit kontraproduktiv und erweist der AHV und Kulturschaffenden einen Bärendienst.
Bundesrat und Parlament haben es verpasst, auch ausländische Anbieter zuzulassen, sofern sie belegen, dass sie adäquat (analog den Schweizer Anbietern) mit der Spielsuchtproblematik umgehen und in der Schweiz ebenfalls ihren Obulus entrichten. So würde letztlich der Glücksspieltopf grösser. Seriöse ausländische Anbieter wären durchaus bereit, darauf einzusteigen. Die anderen werden auch durch Netzsperren nur schwer aus der Schweiz ausgesperrt werden können, und den spielsüchtigen Menschen ist damit nicht geholfen.
Es geht bei dieser Vorlage um sehr viel Geld, nicht zuletzt bei der einheimischen Glücksspielindustrie. Aber wenn es nicht nur um den (Konkurrenz-) Schutz der 21 Schweizer Casinos gehen soll (welche übrigens von den Besitzverhältnissen her so einheimisch gar nicht sind), sondern um eine wirksame Regulierung einschliesslich Spielsuchtprävention und darum, auch aus dem Online-Glücksspiel Mittel zur Verfügung zu haben, gerade auch für die Kultur, dann ist das jetzige Gesetz eine sehr schlechte Variante. Deshalb lehnt grundrechte.ch die Vorlage ab mit dem Ziel, dass Bundesrat und Parlament - sollte die Vorlage tatsächlich an der Urne scheitern - die bisherige Haltung überprüfen und sich beispielsweise am Vorgehen von Dänemark orientieren.
Das dänische Modell (Quelle: NZZ, 9. April 2018) In Dänemark können seit 2012 auch ausländische Firmen reine Online-Lizenzen erwerben, deren Zahl ist nicht beschränkt (Lizenzen für Online-Casinos und Online-Wetten). Die Voraussetzungen dafür: Die Anbieter müssen finanziell solide aufgestellt sein und die Gewinne garantieren können; sie müssen die Spieler registrieren und die Angaben mit einer Datenbank abgleichen, auf welcher sich Spieler freiwillig eintragen können, wenn sie sich vom Online-Geldspiel ausschliessen wollen. Die Firma darf ihren Sitz im Ausland haben, muss jedoch der Geldspielbehörde einen Remote-Zugang gewähren zur Kontrolle des Systems. Für Steuerfragen müssen die Firmen in Dänemark selbst eine juristische Vertretung benennen. Bei allen lizenzierten Anbietern, also auch bei denen im Ausland, statten die dänischen Behörden Firmenbesuche ab. Dabei erhält sie nach eigenen Angaben Einsicht in die Struktur der Unternehmen, lernt die Firmenleitung kennen und tauscht sich aus über allgemeine Themen und spezifische Fragen. Mit einem sogenannten Webcrawler, einer automatischen Suchsoftware, sucht die dänische Geldspiel-Behörde das Internet systematisch nach verdächtigen Websites ab. 2017 ergab das 328 Treffer, von denen sich nach genaueren Abklärungen die grosse Mehrheit als legal oder ohne Bezug zum Geldspiel herausstellte. In 31 Fällen intervenierte die Behörde. In einem ersten Schritt weist die dänische Aufsicht die Betreiber darauf hin, dass ihr Angebot dänisches Recht verletze. Sie werden aufgefordert, die illegalen Aktivitäten einzustellen. Erst bei Anbietern von Online-Geldspielen, die nicht kooperieren (beziehungsweise ihr Angebot nicht anpassen), lässt die dänische Behörde den Zugang zu den betreffenden Websites technisch und über ein entsprechendes Gerichtsverfahren sperren. |
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