Beschwerde gegen Kabelaufklärung

1. September 2017

Am 1. September 2017 ist das Nachrichtendienstgesetz in Kraft getreten. Seit diesem Tag darf der Schweizer Nachrichtendienst verdeckte Beschaffungsmassnahmen vornehmen, namentlich den Telefon- und Internetverkehr überwachen. Mit der Kabelaufklärung, das ist die anlasslose Durchsuchung des gesamten Internetverkehrs nach Schlüsselwörtern, ist auch eine flächendeckende Rasterfahndung zulässig.

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Die «Digitale Gesellschaft» und mehrere Privatpersonen haben Beschwerde gegen die Kabelaufklärung erhoben. Der erste Schritt ist analog zur Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes, die Kabelaufklärung zu unterlassen.

Via Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht kann das Anliegen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg getragen werden, was aber Jahre beanspruchen wird.

Die Präsidenten der Sicherheitspolitischen Kommissionen, Ständerat Isidor Baumann und Nationalrätin Corina Eichenberger, halten wohl nicht viel von Gewaltentrennung und kommentieren die Beschwerde negativ.

Die Präsidentin der Abteilung I des Bundesverwaltungsgerichts, Salome Zimmermann, ist zuständig für die Genehmigung der Schnüffelgesuche des NDB. Als erste Massnahme hat sie das Informationsreglement des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend geändert, dass Geheimdienst-Entscheide nicht veröffentlicht werden. Die Anzahl Überwachungen bleibt somit im Dunkeln.

Mit Schreiben vom 29. September 2017 hat es der NDB abgelehnt, das eingereichte Gesuch materiell zu behandeln. Aus diesem Grund wurde am 30. Oktober 2017 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

 

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