Um dem Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz den Boden zu entziehen, hat das Parlament bei der Annahme dieses Gesetzes im Herbst 2015 eine neue unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten geschaffen. Es wurde versprochen, dass der Nachrichtendienst in Zukunft genau kontrolliert werde.
Am 29. Januar 2019 haben die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte den Jahresbericht 2018 inklusive dem Jahresbericht 2018 der GPDel verabschiedet. Aus letzterem wird ersichtlich, dass von einer strengen Kontrolle des Nachrichtendienstes keine Rede sein kann und dass der Nachrichtendienst nach wie vor eine grosse Dunkelkammer ist.
Seit dem Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes am 1. September 2017 kann der Nachrichtendienst genehmigungspflichtige Informationsbeschaffungsmassnahmen (Eindringen und Durchsuchen von fremden Computersystemen, Einsatz von IMSI-Catchern und GPS-Ortungsgeräten sowie Einsatz von Überwachungsgeräten zwecks Ton- und Bildaufnahmen an nicht öffentlichen Orten und Fernmeldeüberwachungen) durchführen. Seit dem Inkrafttreten der Totalrevision des BÜPF am 1. März 2018 kann er ausserdem besondere Informatikprogramme (‘Trojaner) einsetzen. Ende April 2018 publizierte der Nachrichtendienst in seinem jährlichen Lagebericht die Anzahl der im Jahr 2017 durchgeführten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (40 Massnahmen im Rahmen von 4 Operationen). Alle diese Massnahmen mussten vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt werden. Ein Jahresbericht des Bundesverwaltungsgerichts liegt nicht vor, respektive ist geheim und wurde nicht einmal der unabhängigen Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Die neue unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten nahm ihre Arbeit mit dem Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes am 1. September 2017 auf und befasste sich bis Ende 2017 mit einer einzigen Prüfung.
Die unabhängige Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung wiederum äusserte in ihrem Jahresbericht Zweifel daran, dass sie mit ihrer bisherigen Organisation und Arbeitsweise eine ausreichende Prüftätigkeit und Kontrolle gewährleisten könne.
Geheime Spionagesatelliten
Jean Philippe Gaudin, neuer Chef des Nachrichtendiensts, war vor seiner Berufung Schweizer Militärattaché in Paris und ehemaliger Chef des Militärischen Nachrichtendiensts. Er hat sich wohl gedacht, dass er bei so wenig Kontrollen im stillen Kämmerlein zusammen mit dem französischen Verteidigungsministerium und dem ehemaligen Chef VBS, Bundesrat Guy Parmelin, eine Beteiligung am französischen Satellitenprogramm «Composante Spatiale Optique» CSO) einfädeln könne. Für 84 Millionen Franken in 10 Jahren hätte als Gegenleistung der Empfang von bis zu 15 hochaufgelösten Bildern pro Tag gewunken.
Keine Freude herrschte bei der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) des Nationalrats, als sie aus den Medien von diesem Ansinnen erfuhr. Am 18. Februar 2019 sind diese Spionagesatelliten an der Sitzung der SiK NR auf der Traktandenliste.
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
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Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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