Der Ständerat lehnte die von Anita Fetz (SP, BS) im Nachgang zur «Basler Fichenaffäre» eingereichte Motion mit 17 zu 9 Stimmen ab.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Oberaufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) genüge. Das Einsichtsrecht in ISIS-Daten soll mit der Revision BWIS II verbessert werden.
Am 13. März 2009 befürwortete der Bundesrat eine Motion von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Sie fordert ein grundsätzliches Auskunftsrecht bei allen Datensammlungen des Bundes (BaZ vom 18. März 2009).
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In Basel-Stadt solle bis Ende 2008 der Entwurf einer BWIS-Verordnung, welche die Weitergabe von Daten an den DAP regelt, vorliegen und in der ersten Hälfte 2009 in Kraft gesetzt werden. Ende März 2009 lehnte aber das Bundesamt für Justiz diesen Entwurf ab (Die Daten bleiben im Dunkeln).
Am 17. Dezember 2008 ist der Nationalrat nicht auf BWIS II eingetreten. Gleichentags hat der Grosse Rat Basel-Stadt das Budget der Fachgruppe 9 der Staatsanwaltschaft für das Jahr 2009 um ein Drittel gekürzt.
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