Die Überwacher überwachen: Jetzt Einsichtsgesuch stellen!

12. April 2019

Im Abstimmungskampf um das neue Nachrichtendienstgesetz wurde vom Bundesrat und den Befürwortern des neuen Gesetzes versprochen, dass die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten in Zukunft besser kontrolliert werden.

Im Januar 2019 erschien der Jahresbericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Dieser zeigt, dass von einer strengeren Kontrolle keine Rede sein kann und dass der NDB nach wie vor eine grosse Dunkelkammer ist. Auch die unabhängige Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung äusserte in ihrem Jahresbericht selber Zweifel daran, dass sie mit den Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, eine ausreichende Prüftätigkeit und Kontrolle gewährleisten kann

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Wenn die Politik und die Behörden bei der Kontrolle versagen, sind wir als wache Bürgerinnen und Bürger gefragt. Art. 63 NDG gibt jeder Privatperson sowie Vereinen und Organisationen das Recht, beim NDB Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten der NDB über sie gespeichert hat. grundrechte.ch ruft deshalb dazu auf: Überwacht die Überwacher! Stellt ein Einsichtsgesuch nach Art. 63 NDG!

Ein Auskunftsgesuch zu stellen ist keine Hexerei. grundrechte.ch hat dafür einen Musterbrief entworfen. Nur wenn möglichst viele Menschen und Organisationen ein Auskunftsgesuch stellen, können wir dafür schauen, dass:

  • der Nachrichtendienst wirklich nur jene Daten sammelt und speichert, zu welchen er nach Art. 6 Abs. 1 NDG auch befugt ist (Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, gewalttätiger Extremismus u.a.);

  • der Nachrichtendienst nicht Personen und Organisationen bei der Ausübung demokratischer Rechte fichiert;

  • der Nachrichtendienst des Bundes besser kontrolliert wird.

Wenn es Fragen gibt zum Auskunftsbegehren, helfen wir gerne. Um ein genaueres Bild der nachrichtendienstlichen Tätigkeit zu bekommen ist es wichtig, die erhaltenen Informationen zu vergleichen. Deshalb rufen wir dazu auf, die Antworten des Nachrichtendienstes an grundrechte.ch weiterzuleiten, damit wir diese auswerten können. Wenn sich herausstellen sollte, dass unrechtmässig fichiert worden ist, können wir in Absprache mit Betroffenen an die Öffentlichkeit und das parlamentarische Kontrollorgan gelangen.

 

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