Ein bei der Weltgesundheitsorganisation WHO angestellter Iraner wollte nach seiner Pensionierung im Jahr 2012 in Genf bleiben. Dem Nachrichtendienst passte dies nicht, und deshalb entzog ihm das Staatssekretariat für Migration SEM die vom Kanton Genf erteilte Bewilligung.
Obwohl das SEM nicht für den Entzug von kantonalen Bewilligungen zuständig ist, schützte das Bundesverwaltungsgericht in einem geheimen, fast 3 Jahre dauernden Verfahren diese vom Nachrichtendienst gewünschte Ausweisung.
Erst durch das Bundesgerichtsurteil, welches den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aufhob, ist diese Sache publik geworden.
Neu soll das Bundesverwaltungsgericht auch Gesuche des Nachrichtendiensts für geheime Überwachungsmassnahmen bewilligen. Aufgrund der Geschichte mit dem Iraner kann davon ausgegangen werden, dass das Bundesverwaltungsgericht jedes Gesuch blind bewilligen wird,
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