An ihrer Sitzung vom 19./.20. Juni hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) beschlossen, zumindest vorläufig auf die Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (BWIS) nicht einzutreten.
Dieser Schritt ist sicher ein kleiner Erfolg, allerdings ist die Gefahr eines Staatsschutzgesetzes mit tiefen Einschnitten in die Persönlichkeitsrechte noch nicht gebannt.
Aus diesem Grund kann der Aufruf gegen BWIS II, welcher von grundrechte.ch initiiert wurde, immer noch unterzeichnet werden.
Am 17. Dezember 2008 ist der Nationalrat nicht auf BWIS II eingetreten.
Am 28. Januar 2009 beschloss die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, auf die Vorlage einzutreten und sie zur Verbesserung an den Bundesrat zurückzuweisen. Neben der genaueren Umschreibungen von Verdachtsmerkmalen wird auch verlangt, dass die parlamentarische Aufsicht im Bund wirksamer auszugestalten sei. Von einem Einsichtsrecht für Betroffene ist aber keine Rede.
Am 3. März 2009 trat der Ständerat auf die Vorlage ein und beschloss Rückweisung an den Bundesrat im Sinne der Kommission.
Die vorberatende Kommisson des Nationalrats beschloss am 27. März 2009 eine Angleichung an den Ständerat. Am 28. April 2009 hat der Nationalrat mit 104 zu 44 Stimmen Rückweisung beschlossen.
Beide Kammern fordern Präzisierungen zur inneren und äusseren Sicherheit sowie Klarheit darüber, bei welchen Verdachtsmerkmalen die Beschaffung zusätzlicher Informationen möglich sein soll. Schliesslich müsse die parlamentarische Aufsicht wirksamer ausgestaltet werden als in der ursprünglichen Vorlage.
Der Aufruf gegen BWIS II kann daher immer noch unterzeichnet werden.
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