Das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz kommt zustande

10. September 2015

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Am 25. September 2015 haben der Nationalrat mit 145 zu 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen und der Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen das neue Nachrichtendienstgesetz gutgeheissen. Als Zusatz zur ursprünglichen Vorlage erhält der Nachrichtendienst neu eine Aufsicht.

Aus aktuellen Erfahrungen im In- und Ausland wissen wir, dass vom Geheimdienst engagierte und bezahlte Spitzel kaum kontrollierbar sind, sowenig wie die Arbeit des Dienstes selbst sich kontrollieren lässt. Die vom Parlament vorgesehene unabhängige Kontrollkommission ändert daran nichts: Der Bundesrat hat die Kompetenz, auf Antrag des VBS, welchem der Geheimdienst unterstellt ist, die Mitglieder dieses Kontrollgremiums zu bestimmen. Unschwer sich vorzustellen, dass damit eine tatsächliche Unabhängigkeit kaum verwirklicht werden kann. Aufgrund dieser Alibi-Aufsicht geben wir unsere Kritik am NDG nicht auf.

Das Referendum startete am 6. Oktober 2015. Bis Ende Jahr müssen 50,000 Unterschriften gesammelt werden.

Nützliche Informationen und Argumente gibt es auf der Webseite des Referendumskomitees.

Das Referendum kann auch online unterschrieben werden.

Zusammen mit dem Chaos Computer Club, der Digitalen Gesellschaft und der Piratenpartei betreibt grundrechte.ch ebenfalls die Plattform nachrichtendienstgesetz.ch. Wer selber durch das Sammeln von Unterschriften zum Referendum beitragen will, kann sich dort eintragen.

Den Unterschriftenbogen gibt es hier.

Der Gesetzestext aus dem Bundesblatt vom 6. Oktober 2015 ist hier.

https://grundrechte.ch/2015/Sammelstart.jpg

Am 6. Oktober 2015 um 8 Uhr morgens wurde die Unterschriftensammlung in Bern gestartet. Bereits in den ersten Stunden konnten beinahe 1'000 Unterschriften gesammelt werden. Das Bündnis ist zuversichtlich, die benötigten 50'000 Unterschriften vor dem 14. Januar 2016 beisammen zu haben.

Dass der Nachrichtendienst nicht ein neues Gesetz, sondern neues fähigeres Personal braucht, zeigt neben dem Mega-Datendiebstahl, der demnächst am Bundesstrafgericht verhandelt wird, auch eine Panne im Fall des HSBC-Datendiebs Falciani. Obwohl der Nachrichtendienst einen Tipp bekam, liess er Falciani gewähren. Auch die Anschläge von Paris sprechen nicht gegen das Referendum. Trotz massiver Fernmeldeüberwachung in Frankreich und obwohl alle Täter dem Staatsschutz bekannt waren, konnten die Anschläge nicht verhindert werden. Derartige Probleme lassen sich nicht im Büro mit dem Joystick lösen.

Am 5. Dezember 2015 haben die Delegierten der SP in St. Gallen mit 106 zu 62 Stimmen die Unterstützung des Referendums beschlossen. Zwei Drittel der benötigten Unterschriften waren zu diesem Zeitpunkt bereits zusammen.

Bis zum 30. Dezember 2015 wurden schon mehr als 60,000 Unterschriften ans Referendumskomitee geschickt. Bereits Mitte November 2015 wurde mit der Beglaubigung der Unterschriften begonnen, und vor Weihnachten 2015 waren rund 50,000 Unterschriften an die Gemeinden zur Überprüfung eingereicht. Die restlichen 10,000 bis 15,000 Unterschriften müssen in der ersten Woche des Jahres 2016 noch bearbeitet werden. Die Unterschriften werden am 14. Januar 2016 der Bundeskanzlei übergeben.

«Heimelig und heimlichfeiss»

Am 3. März 2010 jährte sich die Protestkundgebung gegen den Schnüffelstaat zum zwanzigsten Mal. Sie war der Auftakt zu zahlreichen Aktionen im Zuge des ersten Schweizer Fichenskandals. Aus diesem Anlass liess grundrechte.ch «Heimelig und heimlichfeiss» produzieren. Eine Erinnerung für die damals Betroffenen und Engagierten, ein historischer Rückblick wider das Vergessen und ein Anknüpfungspunkt für die anstehenden Diskussionen um Gesetzesverschärfungen im Überwachungs- und Datensammelbereich.

«Heimelig und heimlichfeiss».

 

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