Gesetzliche Grundlage für ISAS

14. August 2013

Der Nachrichtendienst des Bundes erfasst und bearbeitet Auslanddaten im «Informationssystem Äussere Sicherheit» (ISAS). ISAS wurde am 21. Juni 2010 als Pilotbetrieb im Sinne von Artikel 17a des Bundesgesetzes über den Datenschutz eingeführt. Dieser Versuch wurde ausgeweitet und verlängert. Spätestens Ende Juni 2015 muss der Pilotbetrieb aber eingestellt werden.

ISAS enthält auch Erkenntnisse aus der «Funkaufklärung». Die «Funkaufklärung» ist das schweizerische Pendant zu «Boundless Informant», welche verdachtsunabhängig Telefongespräche abhört und auswertet.

Ungeachtet der Bedenken gegen das grenzenlose Ausschnüffeln der Privatsphäre aller Erdenbewohner durch die Geheimdienste, welche nach den Enthüllungen von Edward Snowden in breiten Bevölkerungsschichten bestehen, will der Bundesrat mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) ISAS eine gesetzliche Grundlage geben und diese Datenschnüffelei zementieren, ja mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz sogar noch ausweiten.

Die Anhörung zu dieser Gesetzesänderung endete kurz vor den Enthüllungen von Edward Snowden. Die meisten der wenigen Anhörungsantworten begrüssen das Vorhaben vorbehaltlos, aber es gibt auch kritische Stimmen.

 

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