Wie gehabt: Politische Betätigung und Ausübung der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit wird fichiert

21. Mai 2019

Auch fast 30 Jahre nach dem Fichenskandal überwachen die Staatsschützer legale politische Tätigkeiten

Im Schlussbericht über die Tätigkeit des Sonderbeauftragten für Staatsschutzakten des Bundes vom 2. Mai 1996 schrieb René Bacher auf Seite 32: «Die Nachrichtenbeschaffung entbehrte der Eigenschaft, Mittel des Staatsschutzes zu sein, sie wurde Selbstzweck im Sinne einer Vorratshaltung an Informationen, ohne dass diese später zu irgend einem Zeitpunkt und zu irgend einem Zweck verwendet wurden.» In den seither vergangen über 20 Jahren wurde zwar die Struktur und die gesetzliche Grundlage des Nachrichtendienstes mehrfach modifiziert, das Prinzip «Selbstzweck ohne Bezug zu Staatsschutz» ist aber geblieben.

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Einmal mehr hat sich gezeigt, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wie seine Vorgängerorganisationen systematisch die politische Betätigung sowie die Ausübung der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit von bestimmten Personengruppen erfasst, obwohl dies gemäss den gesetzlichen Grundlagen nicht zulässig ist.

Eine Kontrolle, welche diesen Namen verdient, ist nicht vorhanden, obwohl mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz noch weitere Kontrollorgane geschaffen wurden. Dank Volltextsuche wäre es für die Kontrolleure ein Leichtes, mit Suchbegriffen wie «Interpellation», «Initiative», «Referendum», «Demonstration» oder «Kundgebung» nicht zulässige Einträge zu finden und zu löschen, bevor betroffene Personen dank eines Auskunftsbegehrens darauf stossen und Alarm schlagen.

Im OSINT-Portal (Open Source Intelligence) des NDB ist ein Flugblatt von «Solidarité sans frontières» zu einer bewilligten Demonstration vom 16. Juni 2018 in Bern gespeichert, welches bei verschiedenen Antworten auf Auskunftsgesuche auftauchte. Da grundrechte.ch auf diesem Flugblatt als unterstützende Organisation aufgeführt ist, ist auch grundrechte.ch in den Datenschlünden des NDB registriert. Die Antwort auf ein gestelltes Auskunftsgesuch steht aber noch aus. Die GPDel hat an ihrer nächsten Sitzung im Mai 2019 (Woche 22) die jüngsten Fichen, welche hauptsächlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 aufgetaucht sind, traktandiert.

Im März 1990 hat Bundesrat Kaspar Villiger im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des ersten Fichenskandals vor dem Nationalrat gesagt: «Das EMD ist kein Saustall». Wie wir heute wissen, hat er sich getäuscht. Das «EMD» hat zwar seinen Namen in «VBS» geändert und die Staatsschnüffler nennen sich jetzt «Nachrichtendienst des Bundes», aber der Saustall ist geblieben.

Der NDB hat postwendend widersprochen und stellt eine illegale Datenhaltung in Abrede.

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Wie dieses Beispiel aus der Fiche von Juso Bern zeigt, gibt es aber viele Rapporte von fedpol und kantonalen Polizeistellen in den Datenbanken des NDB, welche keinen Bezug zu gewalttätigem Extremismus, Terrorismus, Spionage, Proliferation, Angriffen auf kritische Infrastrukturen oder sicherheitspolitisch bedeutsamen Vorgängen im Ausland haben.

Am 28. November 2019 hat die GPDel bestätigt, dass der NDB unrechtmässig Daten von politischen Aktivitäten bearbeitet. Detaillierte Angaben werden aber erst im Jahresbericht Ende Januar 2020 zu finden sein.

Viele Personen, die beim Nachrichtendienst des Bundes NDB ein Auskunftsgesuch gestellt hatten, wurden darüber informiert, dass eine Auskunft aufgeschoben werde.

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In diesem Falle kann vom Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB verlangt werden, dass er überprüft, ob der NDB rechtmässig Daten bearbeitet. Eine Auskunft wird aber durch den EDÖB nicht erteilt. Ein Musterbrief ist im Link unten zu finden.

 

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