Die Bundesanwaltschaft, das Bundesstrafgericht und das NDG

30. Dezember 2014

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz werden durch die Bundesanwaltschaft inszenierte aufwändige Strafverfahren ohne Fleisch am Knochen stark zunehmen und vor dem Bundesstrafgericht in einem Desaster enden. Noch ist es aber nicht soweit.

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG), welches das Parlament 2015 beraten wird, soll der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) unter anderem mit der Kabelaufklärung die elektronische Kommunikation im Internet nach Schlüsselwörtern durchsuchen und den Fernmeldeverkehr Privater abhören dürfen. Zwar wird dazu eine richterliche Genehmigung benötigt, aber diese Genehmigung ist nicht mit einem gerichtlichen Verfahren gleichzustellen, vor allem weil Betroffene nicht informiert werden und sich somit nicht äussern können und auch keinen Rechtsvertreter haben. Aufgrund des Aufgabenspektrums des NDB werden Erkenntnisse aus diesen verdeckten Ermittlungen zum grössten Teil an die Bundesanwaltschaft und das Bundesstrafgericht zur strafrechtlichen Sanktionierung weitergegeben werden.

Die Bundesanwaltschaft hat nicht erst seit dem Fall der «Hells Angels» eine schlechte Presse. Diese Episode endete nach einer spektakulären Razzia mit rund 300 Polizisten im Clublokal der Hells Angels aufgrund des Vorwurfs der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach 8 Jahren 2012 als Flop mit Verurteilungen wegen geringfügiger Delikte. Der Artikel «Die wichtigsten Ankläger sind die grössten Nieten» fasst weitere Meilensteine der Bundesanwaltschaft zusammen. Aber auch im Dezember 2014 macht die Bundesanwaltschaft keine bessere Figur.

Am 11. Dezember 2014 hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen fünf italienischstämmige Männer wegen mutmasslicher Mitgliedschaft in der kalabrischen Mafia ’Ndrangheta eingestellt. 13 Jahre lang hat die Bundesanwaltschaft ermittelt. Der Hauptverdächtige sass drei Jahre in Untersuchungshaft. In einem anderen Fall wurde am 21. März 2014 von Sonderpolizisten eine Neubauwohnung in Beringen gestürmt. Durchsucht wurde auch eine Wohnung im Ostaargau. Drei Männer sitzen seither in Untersuchungshaft. Doch nirgends fanden sich Gegenstände, welche auf einen bevorstehenden Terrorakt hindeuteten. Weil die drei Männer aber auf Facebook angeblich das Codewort «Brot backen» verwendeten, gelten sie als Terroristen.

Das Bundesstrafgericht steckt auch Niederlage um Niederlage ein. Die Bundesanwaltschaft verfügte am 15. August 2013 die Sperrung diverser Bankkonten. Die Konteninhaber wurden darüber nicht informiert. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts fand dies in Ordnung. Das Bundesgericht hat am 17. Dezember 2014 aber die Bundesanwaltschaft und das Bundesstrafgericht zurückgepfiffen. Ebenfalls im Dezember 2014 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde eines ehemaligen Mitarbeiters der EMS-Chemie gegen die Verurteilung wegen Wirtschaftsspionage gut.

Sofern die Eidgenössischen Räte das NDG im Jahr 2015 so durchwinken, wie es der Bundesrat wünscht, werden derartige Blamagen zum Nachteil unschuldiger Bürger stark zunehmen. Der NDB braucht dann keine Informationen der NSA mehr, er kann selbst ungehindert schnüffeln und aus nichtigem Anlass die Bundesanwaltschaft in Trab setzten. Eine Referendum gegen das NDG kann dies aber verhindern.

 

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