Regelmässig wird der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) dabei ertappt, wie er die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, regelmässig gelobt der NDB darauf Besserung, und regelmässig stellen sich diese Beteuerungen des NDB als leere Versprechungen heraus
Automatische Gesichtserkennung
Dass der NDB ohne gesetzliche Grundlage Software zur automatischen Gesichtserkennung einsetzt, hat die neu geschaffene Unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) in ihrem Tätigkeitsbericht 2021 Ende März 2022 publik gemacht. Allerdings sieht sie nicht wirklich ein Problem im Vorgehen des NDB.
Neue Fichen
Im Jahr 2019 hat grundrechte.ch aufgrund der eigenen Fiche und denjenigen von «Basta!» und «Augenauf» eine Aufsichtseingabe an die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) gerichtet und dazu aufgerufen, beim NDB Einsichtsgesuche zu stellen. Obwohl die GPDel in ihrem Jahresbericht 2019 bestätigte, dass der NDB unrechtmässig politische Aktivitäten überwacht, wies der NDB jede Schuld von sich und kündigte eine grosse Löschaktion an.
Bereits Im Jahr 2022 wurde der NDB aber schon wieder dabei ertappt, wie er z. B. die politische Aktivitäten von «Public Eye» (ex Erklärung von Bern) oder der Grünen Partei der Schweiz ausschnüffelte und sie in seinen Datenbanken ablegte. Auch diesmal ist sich der NDB keiner Schuld bewusst.
Ausweitung der Kompetenzen
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) vom 25. September 2015 weiter verschärfen. So soll der NDB neu auch «gewalttätigen Extremismus» überwachen dürfen, und das Berufsgeheimnis von Anwälten, Ärzten, Geistlichen usw. soll ausgehebelt werden. Mit «gewalttätigem Extremismus» ist allerdings nur linker Extremismus gemeint. Die Vernehmlassung läuft bis zum 9. September 2022, und grunrechte.ch wird sich selbstverständlich negativ zu dieser geplanten Gesetzesänderung äussern. Dazu wurde zusammen mit anderen Organisationen ein «Factsheet» erarbeitet
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