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16. März 2015

Basler Zeitung

Der Nationalrat berät heute das verschärfte und deshalb umstrittene Nachrichtendienstgesetz

Bern. Wenn der Nationalrat heute mit der Beratung des neuen Nachrichtendienstgesetzes beginnt, geht es darum, ob der Nachrichtendienst künftig Telefone abhören, Computer hacken und Datenströme scannen darf. Die präventive Überwachung ist umstritten, doch der Nationalrat wird wohl zustimmen. Vor sechs Jahren war der Bundesrat mit beinahe identischen Vorschlägen im Parlament noch am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert. Inzwischen hat der Wind gedreht - obwohl die Enthüllungen von Edward Snowden über US- und britische Geheimdienste Empörung ausgelöst haben.

Die SVP hat die Seite gewechselt, und auch ein Teil der SP will dem Gesetz nun zustimmen. Die SVP erklärt ihre Kehrtwende mit der veränderten Bedrohungslage.

Der Nachrichtendienst brauche mehr Kompetenzen, um Terroranschläge verhindern zu können, argumentieren die Befürworter.

Die Gegner erwidern, Jihad-Rückkehrer aus Syrien und andere Verdächtige könnten heute schon überwacht werden, auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden. Die Grundrechte dürften nicht zugunsten vermeintlicher Sicherheit eingeschränkt werden.

Keine technischen Grenzen mehr

Ausserhalb des Parlaments ist der Widerstand grösser. Das neue Gesetz gibt dem Nachrichtendienst aus Sicht der Kritiker Mittel in die Hand, welche die Tätigkeiten des Dienstes vor der Fichenaffäre als harmlos erscheinen lassen. Vor der parlamentarischen Beratung meldete sich eine Gruppe von Organisationen in einem offenen Brief zu Wort, darunter die Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz. Sie kritisieren besonders die geplante Kabelaufklärung. Diese würde es dem Nachrichtendienst ermöglichen, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Damit könnte ins Visier geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt. Da der grösste Teil der Internetaktivitäten in der Schweiz über das Ausland stattfinde, wären alle davon betroffen, kritisieren die Organisationen. Sie sprechen von einer «verdachtsunabhängigen Massenüberwachung», die mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren sei.

Technisch seien der Überwachung und Datensammlung heute kaum mehr Grenzen gesetzt, geben die Organisationen zu bedenken. Umso mehr brauche es politische Entscheide zum Schutz der Grundrechte.

Der Bundesrat betont in seiner Botschaft ans Parlament, der Nachrichtendienst dürfe die erfassten Signale nicht verwenden, wenn sich sowohl der Sender als auch der Empfänger in der Schweiz befinde. Ausserdem seien die Suchbegriffe so zu definieren, dass ihre Anwendung «möglichst geringe Eingriffe in die Privatsphäre» verursache. Nachrichtendienstchef Markus Seiler versicherte schon vor einem Jahr: «Um die Nadel zu finden, brauchen wir den Heuhaufen nicht.»

Besorgt zeigen sich indes nicht nur NGOs, sondern auch Staatsanwälte und Rechtsexperten. Sie kritisieren, dass der Nachrichtendienst in Sachen Überwachung künftig alles darf, was heute nur die Strafverfolgungsbehörden dürfen - aber anders als diese nicht bloss im Rahmen von Strafverfahren, sondern schon vor einer strafbaren Handlung. Experten wie Markus Mohler, ehemaliger Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht und alt Basler Polizeikommandant, monieren, für die neuen Kompetenzen des Nachrichtendienstes fehle eine Grundlage in der Bundesverfassung.

 

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