Thomas Knellwolf, Tages Anzeiger
Der verhaftete Agent legt in Deutschland ein Geständnis ab. Prominente Schweizer sollen bezeugen, dass er nur «kleinere Aufträge» ausführte.
Über sechs Wochen schon sitzt der Schweizer Privatermittler Daniel M. in der Justizvollzugsanstalt in Mannheim in Untersuchungshaft. Über sechs Wochen hat er zu den Spionagevorwürfen gegen ihn geschwiegen.
Doch nun legt der mittlerweile bekannteste Geheimagent der Schweiz ein Teilgeständnis ab. Daniel M. gibt zu, «in der Vergangenheit gelegentlich kleinere Aufträge» für den Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ausgeführt zu haben. Diese Aufträge seien aber «von eher untergeordneter Bedeutung» gewesen. Der NDB habe ihm für seine Tätigkeit «gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe» bezahlt. Dies alles geht aus einer neuen schriftlichen Eingabe der Verteidiger des Privatermittlers an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe hervor, die dem TA vorliegt.
Kein Maulwurf im Steueramt
Energisch bestreitet M. darin den Hauptvorwurf, den der deutsche Generalbundesanwalt gegen ihn erhoben hat: das Einschleusen eines Maulwurfs in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens. Auch habe ihm der NDB nie 90'000 Euro in Aussicht gestellt, damit er dort eine Quelle installiere. Ebensowenig habe er dafür 60'000 Euro bekommen.
Pikant an der Sache ist: Die Maulwurf-Geschichte hat Daniel M. selber erzählt - in einer früheren Befragung in Bern. Dort nannte er auch die grössen Euro-Beträge. Die Akten mit den Befragungsprotokollen waren nach Deutschland gelangt, worauf M. Ende April wegen Spionageverdachts verhaftet wurde.
NDB-Vize soll antraben
Die Bundesanwaltschaft in Bern führt ihrerseit seit Längerem ein Strafverfahren gegen Daniel M. wegen Verkaufs gefälschter Bankdaten. In diesem schweizerischen Verfahren - so behauptet M. in Deutschland nun selber - habe er falsche Angaben über seine Tätigkeit für den NDB gemacht. Seine Anwälte, darunter der Hamburger Robert Kain und der Zürcher Valentin Landmann, erklären dies in ihrer Eingabe an den Bundesgerichtshof so: «Der Wunsch, sich Schutz vom Geheimdienst zu holen, mag dabei eine Rolle gespielt haben.»
Das binationale Juristenteam verlangt nun die Freilassung seines 54-Jährigen Mandanten. Zudem beantragt es, dass der deutsche Bundesgerichtshof drei hochrangige Schweizer Staatsvertreter als Zeugen befragt: Geheimdienst-Vize Paul Zinniker soll über die wahre Natur der NDB-Zusammenarbeit mit dem Ex-Polizisten und Ex-UBS-Sicherheitsmann Auskunft geben. Der Leitende Staatsanwalt des Bundes Carlo Bulletti soll bezeugen, dass M. nicht zu den Ermittlungen der schweizerischen Bundesanwaltschaft gegen deutsche Steuerfahnder beigetragen hat. Gleiches soll Niklaus Oberholzer tun, der die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) präsidiert.
Sofortige Freilassung beantragt
Allerdings scheint es eher unwahrscheinlich, dass das ganze Trio einer Vorladung nach Karlsruhe Folge leisten würde. Insbesondere NDB-Vize Zinniker hat die Bundesrepublik nach der Verhaftung von M. gemieden - aus Angst vor einer Verhaftung.
Staatsanwalt Bulletti ist in Deutschland bekannt, weil er Haftbefehle gegen drei Steuerbeamte aus Nordrhein-Westfalen erteilte, die zur Überführung von Steuerhinterziehern Daten von Schweizer Banken aufgekauft hatten. Über genau diese Käufer von Steuer-CDs hat M. laut mehreren Quellen für den NDB Informationen zusammengetragen. Seine Strafverteidiger schreiben nun aber, dass durch die Spionagetätigkeit keine erheblichen Erkenntnisse gewonnen worden seien, die deutschen Interessen zuwiderliefen. Deshalb beantragen sie, Daniel M. solle sofort freigelassen werden. Zum Showdown kommt es am 21. Juni. Dann kommt Daniel M. vor den Haftrichter.
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