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Appell gegen die BWIS-II-Revision

Appell von grundrechte.ch an die Mitglieder des National- und Ständerates:

Grundrechte schützen: Keine Verschärfung des Staatsschutzgesetzes!

Die Unterzeichnenden fordern die Mitglieder des eidgenössischen Parlaments dazu auf, auf die vom Bundesrat im Juni 2007 vorgelegte Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (*) nicht einzutreten.

(*) Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, Besondere Mittel der Informationsbeschaffung, Botschaft 07.057, pdf), als Revision zum bereits bestehenden BWIS, SR 120.

Das nach der Fichenaffäre 1998 in Kraft gesetzte Staatsschutzgesetz (BWIS) gibt dem polizeilichen Inlandnachrichtendienst, dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP), enorm weitgehende Befugnisse, heimlich und ohne jeglichen konkreten Verdacht Informationen über Personen und Organisationen zu sammeln und weiterzugeben. Demgegenüber wurde im BWIS das Einsichtsrecht in diese Staatsschutz-Dossiers faktisch abgeschafft.

Nach mehreren gescheiterten Versuchen präsentierte der Bundesrat im Jahre 2007 eine Botschaft zur Verschärfung dieses Gesetzes: Diese namentlich vom damaligen Vorsteher des EJPD, alt-Bundesrat Christoph Blocher erarbeitete Vorlage übernimmt weitgehend die grenzenlosen Forderungen des DAP, welcher unter Hinweis auf die Praxis in anderen EU-Ländern nun auch für die Schweiz Überwachungsmethoden einfordert, die unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat massiv gefährden.

Es darf aber nicht sein, dass einer geheim operierenden Behörde Befugnisse gegeben werden, die keiner bzw. keiner griffigen richterlichen Kontrolle unterstellt sind und deren Anwendung und Konsequenzen vom Parlament nur ungenügend und von der Öffentlichkeit gar nicht kontrolliert werden können!

Die Unterzeichnenden lehnen namentlich die folgenden neu vorgesehenen Kompetenzen der Staatsschutzorgane ab:

  • den Einsatz von bezahlten Informantinnen und Informanten (gemäss der Vorlage soll der DAP Spitzel und Denunzianten bezahlen und ihnen für besonders wertvolle Hinweise zusätzlich Prämien ausrichten können)

  • die Schaffung von (fünf Jahre dauernden) Tarnidentitäten für Mitarbeitende des DAP oder der kantonalen Staatsschutzorgane

  • das Abhören und Aufzeichnen der Telekommunikation mit dem Ausland

Terrorismus als Vorwand

Ohne eine genauere Definition darüber zu geben, was unter „Terrorismus“ verstanden wird, sind im BWIS besondere Überwachungsmittel vorgesehen, die ebenfalls abzulehnen sind, insbesondere

  • die Überwachung von Post, Telefon und E-Mail

  • das Beobachten und Abhören von Personen an nicht allgemein zugänglichen Orten (also in Wohnungen, Büros, Autos) – auch mittels technischer Überwachungsgeräte (Wanzen, Richtmikrofone, Videokameras, etc.)

  • das geheime Durchsuchen von privaten Datenbarbeitungssystemen/Computern, was entweder den geheimen Einbruch der Staatsschützer in private Wohnungen oder Büros oder das Versenden von sogenannten Trojanern voraussetzt (gezielte Einschleusung von Spionage-Software).

Verbot politischer Tätigkeit

Obwohl erst vor wenigen Jahren abgeschafft, soll das sog. Propagandaverbot wieder eingeführt werden: Der oder die VorsteherIn des EJPD soll die Kompetenz erhalten, einer Person, Organisation oder Gruppierung für fünf Jahre ihre politische Tätigkeit zu verbieten. Die Tatsache, dass dieses für die Betroffenen einschneidende Verbot in der alleinigen Kompetenz eines Bundesrates stehen soll, ist unhaltbar. Im Gegensatz zum nahen Ausland sind in der Schweiz bisher keine Organisationen oder Gruppierungen verboten worden – wir werten dies als einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der unterschiedlichsten politischen Strömungen.

Tatsächliche Gefährdungen der inneren oder äusseren Sicherheit können bereits heute mit anderen, rechtstaatlich festgelegten Mitteln angegangen werden. Der Gesetzgeber hat dafür in den letzten Jahren genügend gesetzliche Vorgaben verabschiedet (uva. Telefonüberwachungs-Gesetz, Gesetz über den Einsatz verdeckter Ermittler, Effizienzvorlage, Verschärfungen im Strafrecht, insbesondere bezüglich Krimineller Organisation, Einführung des biometrischen Passes, neue Datenbanken im Rahmen von Schengen und verschärfte Grenzkontrollen auch im Innern des Landes).

Die Unterzeichnenden befürchten, dass die zusätzlichen geheimen Überwachungsmethoden wie auch des Verbot politischer Tätigkeit in naher Zukunft nicht nur gegen „gewalttätige Extremisten“ oder gegen "Terroristen" zur Anwendung kommen. Einmal gesetzlich festgelegt ist es ein Leichtes, den Kreis der Betroffenen zu erweitern.

Um dies zu verhindern und um im Bereich Staatsschutz die Grundrechte nicht weiter auszuhöhlen, appellieren die Unterzeichnenden an die Mitglieder des Eidgenössischen Parlaments, auf die Vorlage nicht einzutreten.

 

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