Linke Fichen: NDB observiert weiter

Dezember 2019

Nadirrı Chammas. AL-Sekretariat

30 Jahre nach dem Fichenskandal sammelt der Staatsschutz weiter Daten über die demokratische Linke in der Schweiz. Seit bekannt wurde, dass politische Arbeit linker Gruppen vom Nachrichtendienst des Bundes {NDB) überwacht wird. begannen Parteien, Organisationen und Privatpersonen, ihre Datensätze arızufordern.

Die Alternative Linke Bern, Justo Bern und Basta sind in den Datenbanken des NDB erfasst. ebenso gewählte Parlamentarier*innen aus dem gesamten linken Spektrum. Diese Praxis kritisiert grundrechte.ch als widerrechtlich. Das Nachrichtendienstgesetz nimmt explizit politische Betätigung sowie die «Ausübung der Meinungs-. Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz» von der Überwachung aus.

Diffuse Antworten auf Gesuche

Seit Mitte 2019 stellen Mitglieder der AL Zürich ebenfalls Gesuche um Akteneinsicht. Einzelne Gesuche wurden beantwortet, die Antworten auf andere Gesuche stehen noch aus. Einige Datenbanken sind die direkte Erweiterung der Kartonfichen von 1989. Bei diesen werden Offenbar keine Auskünfte erteilt oder die Auskunft wird «aufgeschoben», mit der Begründung, dass möglicherweise «überwiegende Interessen an einer Geheimhaltung bestehen». Aus keiner der Antworten. die uns vorliegen, geht schlüssig hervor, welche Daten jetzt gesammelt wurden und welche nicht.

Es zeichnen sich bestenfalls erste Muster ab, Bestehen Bezüge zu Veranstaltungen im Zusammenhang mit Kurdistan oder dem türkischen Angriff auf Nordsyrien? Die kurdische PKK wurde zwar in der Schweiz, anders als in der EU, nie verboten, Ihre Mitglieder gelten aber als «Extremist*innen» und entsprechend werden sie und Personen, die mit ihnen Kontakt haben, auf Vorrat nachrichtendienstlich erfasst. Gibt es Hinweise auf politische Tätigkeiten, welche nachrichtendienstliche Aktivitäten selber zum Thema haben, wird ebenfalls ein Datensatz angelegt.

Datensammlung auf Vorrat stoppen

Im Kalten Krieg konnten solche Einträge - das hat der Fichenskandal 1989 gezeigt - zu Berufsverboten führen; als «gefährlich» eingestufte Personen kamen auf sogenannte «V»-Listen und wären im Kriegs- oder Krisenfall interniert worden.

Mehrere Einsichtsgesuche, auch das der AL Zürich als Organisation, sind weiterhin unbeantwortet. Die Datensammlung auf Vorrat durch den Nachrichtendienst ist inakzeptabel. Politische Arbeit im Rahmen der geltenden Gesetze und demokratischer Prinzipien muss sich ohne Überwachung durch den Staatsschutz entfalten können. Die Einsichtsgesuche müssen rasch und vollständig beantwortet werden und die rechtswidrige Praxis der Datensammlung auf Vorrat muss unterbunden werden. Weiter soll ein unabhängiges parlamentarisches Kontrollorgan geschaffen werden, das eine echte Aufsichtsfunktion über die Tätigkeit der eidgenössischen und kantonalen Nachrichtendienste in der Schweiz wahrnehmen kann.

Die AL fordert ihre Mitglieder und Sympathisant*nnen auf, ebenfalls ihre Akte beim Nachrichtendienst einzufordern und das Parteisekretariat über die Antworten auf dem Laufenden zu halten. Musterbriefe gibt es bei grundrechte.ch.

 

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