von Simon Gröflin. PCTipp
Die Digitale Gesellschaft fordert nach ihrer Strafanzeige weitere Schritte von der Schweizer Regierung, um Daten von Bürgern zu schützen.
Die Digitale Gesellschaft (DG) hat Anfang Juli bei der Bundesanwaltschaft in Zusammenhang mit der PRISM-Affäre und anderen Überwachungs-Programmen Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Nun fordern die Mitglieder von der Schweizer Regierung eine "umfassende und wirksame Strategie". Diese soll dafür sorgen, dass diese "Menschenrechtsverletzungen" nicht fortgesetzt werden. Die DG ist ein offener Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen.
Auskünfte verlangen, Bürger informieren
Einerseits müsse die Schweizer Regierung von den betreffenden Ländern Auskünfte verlangen, um den Umfang des Problems abzuschätzen. Dabei gibt die DG zu bedenken, dass dies nur möglich sei "falls wahrheitsgemässe Antworten erteilt werden". Dies zeigt, dass die DG selbst daran zweifelt, dass die Länder bereitwillig Auskunft geben werden.
Sie fordert zudem, dass die Schweizer Bevölkerung über den Prozess laufend detailliert zu informieren sei.
Vorratsdatenspeicherung umstritten
Weiterhin sei abzuklären, ob die nach dem BÜPF als Vorratsdatenspeicherung erhobenen Kommunikations-Randdaten der Schweizer Bevölkerung in jedem Fall nur im Inland und mit professionellen Sicherheitsvorkehrungen von hohem Niveau gespeichert würden.
Die Speicherung dieser sensiblen Daten unter ungenügenden Sicherheitsvorkehrungen müsse für die Zukunft vermieden werden, schreibt die DG weiter. Wichtig sei es auch, alle Stakeholder, insbesondere Parlament, Bundesamt für Kommunikation, die Zivilgesellschaft und alle im IKT-Bereich tätigen Firmen einzubeziehen.
Offene Fragen
Die Redaktion klärt zurzeit ab, ob die Totalrevision des BÜPF mit den Forderungen der Digitalen Gesellschaft überhaupt vereinbar ist und wie der Stand der Dinge ist, was die Strafanzeige der Digitalen Gesellschaft betrifft.
Update: Nils Güggi, Mediensprecher des Dienstes ÜPF, sieht in der Forderung der Digitalen Gesellschaft keine Widersprüche im Zusammenhang mit der Totalrevision des BÜPF. Einzig der Wunsch der Digitalen Gesellschaft, dass die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft werden soll, ist laut Güggi politisch nicht realistisch. "Die Polizei und die Staatsanwälte betonen stets, dass dies ein wichtiges Instrument für sie ist", so Güggi. Beim Bund heisst die Vorratsdatenspeicherung "Speicherung von Kommunikationsranddaten".
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
jetzt spenden!