Was Karin Keller-Sutter in St. Gallen im Kleinen begann, führt sie nun in Bern im Grossen weiter. Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismässigkeit sind Nebensache.
Karin Keller-Sutter war vom 12. März 2000 bis Ende Mai 2012 Polizeidirektorin des Kantons St. Gallen und präsidierte auch die Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz. In ihre Amtszeit fällt die Einfügung des neuen Wegweisungs-Artikels 29bis ins kantonale Polizeigesetz im Jahre 2008. Wegweisungen waren zwar schon vorher gestützt auf Art. 29 möglich, aber längstens für 24 Stunden. Mit dem neuen Artikel 29bis Absatz 2 kann «in besonderen Fällen, namentlich wenn eine Person schon wiederholt von einem Ort weggewiesen oder ferngehalten werden musste,» eine Fernhaltung für längstens einen Monat angeordnet werden.
Am 4. April 2021 hat die Stadtpolizei St. Gallen denn auch massiv von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. 650 Personen wurden für einen Monat aus dem ganzen Stadtgebiet von St. Gallen verbannt. Keine dieser Personen musste aber schon wiederholt von einem Ort weggewiesen oder ferngehalten werden. Am 7. April 2021 kommunizierte die Stadtpolizei St. Gallen unter dem Titel «Umgang mit Wegweisungen», dass vor Ort keine Zeit war, lange Gespräche zu führen, Anspruch auf rechtliches Gehör hin oder her.
Seit dem 1. Januar 2019 sitzt Karin Keller-Sutter als Justizministerin im Bundesrat, und was sie in St. Gallen im Kleinen begann, führt sie nun in Bern mit dem «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» im Grossen weiter. Auch hier werden Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismässigkeit und auf der Strecke bleiben. Deshalb am 13. Juni 2021 NEIN zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus!
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