Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) kommt in den Nationalrat - das Referendum ist vorbereitet

6. August 2014

Im März 2014 hat der Ständerat als Erstrat die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ungeachtet des Entscheids des Europäischen Gerichtshof EuGH betreffend Vorratsdatenspeicherung, welche als nicht grundrechtskonform eingestuft wurde, praktisch kritiklos durchgewunken. In der Herbstsession 2014 kommt das Geschäft in den Nationalrat.

Am 26. Mai 2014 haben sich in Olten interessierte Organisationen getroffen, welche sich gegen die Revision des BÜPF wenden. Die Runde, darunter grundrechte.ch, war sich einig, dass der Revisionsentwurf in der heutigen und auch in der voraussichtlichen Endfassung mit einem Referendum bekämpft werden muss. Besonders kritisiert werden die Einführung des Staatstrojaners, die erweiterte Vorratsdatenspeicherung sowie die Mobiltelefon-Überwachung.

Direkt im Anschluss an diese Sitzung haben Vertreter der Juso, der Jungen Grünen, der PdA und grundrechte.ch die Bildung eines Links-Komitees diskutiert. Dies, um wankelmütige Links-Wähler mit spezifischen Argumenten gegen das BÜPF zu versorgen. Dieses Komitee wurde am 2. Juli 2014 gebildet.

Am 3. August 2014 hat sich als erster grosser Fernmeldeanbieter die SWISSCOM öffentlich gegen die Revision des BÜPF ausgesprochen. Neben der ungenügenden finanziellen Abgeltung der staatlich verordneten Schnüffeltätigkeit trugen auch grundrechtliche Bedenken zu diesem Entscheid bei.

Am 15. August 2014 ist die Rechtskommission (RK) des Nationalrats mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Totalrevision des BÜPF eingetreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Mitte Oktober und Mitte November werden zwei weitere Sitzungen zur Detailberatung stattfinden. Das Geschäft kommt frühestens in der Wintersession in den Nationalrat.

Auf der anderen Seite bauen die Strafverfolger ihre Tätigkeiten stetig aus, notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage. Pro Jahr werden von US-Mail-Anbietern rund 200 Personen gemeldet, welche bei automatischen Kontrollen der Mails mit illegalen Inhalten aufgefallen sind. Obwohl in der Schweiz derartige Kontrollen nicht zulässig sind, wird jeweils ein Strafverfahren eröffnet, auch wenn die Mails über eine Schweizer Adresse, z. B. von Sunrise, gelaufen sind. Die KOBIK führt ebenfalls ohne gesetzliche Grundlage eine Sperrliste von Seiten mit kinderpornografischem Inhalt, seit Sommer 2014 noch eine Liste mit Seiten, welche Gewaltdarstellungen resp. Sex mit Tieren zum Inhalt haben.

Fast die Hälfte der Schweizer lehnt die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Link. Dazu wurden Ende September 2014 1,117 Personen ab 18 Jahren aus allen Landesteilen telefonisch befragt.

 

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