Bereits im Juni 2012 war eine Teilrevision des Polizeigesetzes des Kantons Bern geplant, die aber zugunsten einer Totalrevision aufgeschoben wurde.
Im Dezember 2016 endete die Vernehmlassung zu dieser Totalrevision, und grundrechte.ch hat eine Vernehmlassungsantwort mit kritischen Bemerkungen eingereicht.
Konkret bemängelt grundrechte.ch die Kostenüberwälzung an Organisatoren und Teilnehmer von «Veranstaltungen», sprich Demonstrationen, weil dadurch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit ausgehöhlt wird, die Ziele und Grundsätze polizeilichen Handelns, weil sie über das «Störerprinzip» hinausgehen, Wegweisungen und Fernhaltungen, weil sie unverhältnismässig sind und der Rechtsprechung entgegenstehen, den Sicherheitsgewahrsam, weil er konventionswidrig ist, Observationen, vor allem mit technischen Geräten (IMSI-Catchern) weil sie unverhältnismässig sind, sowie die Videoüberwachung, weil sie nachweislich nichts nützt.
Am 18. Januar 2017 hat das Bundesgericht im Urteil 1C_502/2015 eine Bestimmung im Polizeigesetz des Kantons Luzern aufgehoben, welche bei Kundgebungen mit Gewaltausübung die Auferlegung von Polizeikosten an Teilnehmer vorsah. .
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