Manipulation des Gesetzgebungsprozesses

4. Juli 2017

Bei der Durchsicht der Stellungnahmen zur Vernehmlassung zu den Verordnungen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs fällt auf, dass die Kantone vor allem die Erhöhung der Gebühren strikt ablehnen, und dies zum grossen Teil mit gleichlautenden Formulierungen. Des Rätsels Lösung liefert der Kanton Thurgau, welcher in seiner Vernehmlassungsantwort vom 27. Juni 2017 schreibt: «Für die detaillierte Begründung gestatten wir uns, auf das beiliegende Positionspapier der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) vom 20. April 2017 zu verweisen, dem wir uns vollumfänglich anschliessen.»

https://grundrechte.ch/2017/KKPKS.jpg

In der Vernehmlassung der KKPKS vom 1. Mai 2017 steht: «Die in der Projektorganisation des Programms FMÜ mitwirkenden Vertretungen von Bundesanwaltschaft, kantonalen Staatsanwaltschaften und Kantonspolizeien haben die Grundlagen und Auswirkungen der neuen Gebührenverordnung geprüft und ihre kritische Beurteilung in einem konsolidierten Positionspapier vom 20. April 2017 zusammengefasst (siehe Beilage).»

Das «konsolidierte Positionspapier» vom 20. April 2017 wiederum zitiert zwei Bundesgerichtsurteile und vergleicht Äpfel mit Birnen. Beide Urteile betreffen Kausalabgaben (das sind Gebühren, die anfallen, ohne dass ein Gemeinwesen eine Leistung erbringt), einerseits die Inanspruchnahme des öffentlichen Gewässerareals durch das Globus-Provisorium (BGE 2C_900/2011 vom 2. Juni 2012), andererseits die Zweitwohnungssteuer von Silvaplana (BGE 140 I 176 vom 27. März 2014). Bei den Gebühren des Dienstes ÜPF hingegen handelt es sich um ein Entgelt für auf Bestellung erbrachte Leistungen.

Auch die Behauptung der KKPKS, wonach durch die höheren Gebühren «die Bekämpfung schwerster Delinquenz erheblich beeinträchtigt» werde, entbehrt jeder Grundlage. Gemäss Statistik entfallen weniger als 10 % aller Fernmeldeüberwachungen auf schwerste Straftatbestände. Statt mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen und mit Fernmeldeüberwachungen Kleinkriminellen nachzujagen, müssten die personellen und finanziellen Ressourcen lediglich auf Fälle schwerster Kriminalität gebündelt werden.

Mitglieder von Spruchkörpern von Gerichten oder von Regierungskollektiven haben wegen möglicher Befangenheit in den Ausstand zu treten, wenn sie in einer Sache vorbefasst sind. Die KKPKS war bei der Ausarbeitung der Verordnungen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs zumindest teilweise beteiligt, wie sie selbst darlegt. Das hält sie aber nicht davor ab, selbst eine Vernehmlassungsantwort zu den mitverantworteten Verordnungen einzureichen, sie speist diese obendrein noch auf direktem Weg via die Polizeidirektoren in die kantonalen Regierungen ein.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch