Verhaftung an Demo kann nicht umgehend gerichtlich geprüft werden

22. Oktober 2012

Am 21. Januar 2012 hat die Polizei in Bern vor einer angekündigten Anti-WEF-Demonstration rund 150 Personen verhaftet. Sie wurden noch vor dem Umzug durch ein Riesenaufgebot eingekesselt und teilweise unter prekären Bedingungen stundenlang festgehalten. Gegen alle wurde ein Verfsahren wegen Landfriedensbruch eröffnet.

Die Beschwerde einer Person gegen die unrechtmässige Verhaftung wurde vom Bundesgericht am 20. September 2012 abgewiesen. Zuerst müsse aus prozessökonomischen Gründen der Abschluss des Strafverfashrens abgewartet werden.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch