Rasterfahndung an der Uni Zürich war unverhältnismässig

14. Dezember 2016

Im «Fall Mörgeli» ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung mit fragwürdigen Methoden: Staatsanwalt Andrej Gnehm (SVP) liess im Herbst 2013 von der Universität Zürich nachträglich die Festnetz- und Mobiltelefonanschlüsse sowie E-Mail-Konten sämtlicher Universitätsangehöriger und Mitarbeiter flächendeckend überprüfen und auf Kontakte mit bestimmten Zeitungen und Journalisten untersuchen. Zahllose Mitarbeiter der Universität Zürich wurden in der Folge von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und einvernommen. Gestützt darauf ergab sich ein konkreter Tatverdacht gegen Iris Ritzmann.

Das Obergericht des Kantons Zürich befand im Dezember 2015, dass die Beweismittel im Strafverfahren gegen die frühere wissenschaftliche Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts Iris Ritzmann nicht verwertbar sind, weil sie unrechtmässig erhoben worden seien.

Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich wollte dies nicht schlucken und zog den Fall weiter vors Bundesgericht, wo sie im Dezember 2016 Schiffbruch erlitt. Erstens ist eine Telefonüberwachung ohne Anfangsverdacht nicht zulässig (fishing expedition), und zweitens wurde die Privatsphäre zahlloser Dritter verletzt, was zur Aufklärung einer Amtsgeheimnisverletzung nicht verhältnismässig ist.

lic. jur. Andrej Gnehm sitzt immer noch im Büro A-11 der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich. Einen Strafantrag wegen Amtsmissbrauch hat noch keine der betroffenen Personen gestellt.

 

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