NZZ
Der Ständerat will die Randdaten der Kommunikation weiterhin nur sechs Monate aufbewahren lassen. So will er das Referendum gegen das neue Überwachungsgesetz verhindern. Ob das gelingt, ist fraglich.
Die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ist umstritten. Neben dem Einsatz von Staatstrojanern, der künftig im Rahmen der Strafverfolgung erlaubt sein soll, gibt vor allem die Vorratsdatenspeicherung Anlass zur Kritik. Schon heute sind Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, die Randdaten der Kommunikation (wer hat wann mit wem kommuniziert) während sechs Monaten aufzubewahren und auf Begehren der Behörden im Rahmen eines Strafverfahrens herauszugeben. In diesen Randdaten sind nicht nur Kommunikations-, sondern auch Bewegungsprofile ersichtlich.
Im Rahmen der Büpf-Revision wollte der Bundesrat die Vorratsdatenspeicherung auf zwölf Monate ausdehnen. Zudem werden neu auch kleinere Provider und Anbieter von abgeleiteten Diensten (etwa E-Mail-Provider) in die Pflicht genommen. Der Ständerat folgte in einer ersten Lesung dem Bundesrat, der Nationalrat ebenso. Nun hat der Ständerat eine überraschende Kehrtwende gemacht. Am Montag ist er ohne Gegenantrag seiner Kommission gefolgt und will die Vorratsdatenspeicherung bei sechs Monaten belassen.
Dies sei ganz klar ein politischer Entscheid, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (Graubünden, cvp.). Konkret versteckt sich dahinter die Hoffnung, die Gegner der Büpf-Revision würden so auf das bereits angedrohte Referendum verzichten. Die Strafverfolgungsbehörden wären zwar mit zwölf Monaten glücklicher, sagte Engler, aber sie hätten signalisiert, dass sie auch mit sechs Monaten leben könnten. Priorität hätten für sie zurzeit die Staatstrojaner, mit denen auch verschlüsselte Kommunikation überwacht werden kann.
Ob diese Taktik aufgeht, ist allerdings fraglich. Franz Grüter (svp., Luzern), IT-Unternehmer, Neo-Nationalrat und Präsident des Referendumskomitees, sagt, man werde auch so am Referendum festhalten. Als Nächstes muss jetzt allerdings der Nationalrat noch einmal über diesen Punkt diskutieren. Zudem hat der Ständerat an weiteren Differenzen mit dem Nationalrat festgehalten: So will er die Provider nicht verpflichten, die Randdaten physisch in der Schweiz zu speichern. Und er spricht sich dagegen aus, dass die Staatstrojaner von einer zentralen Stelle des Bundes beschafft und zertifiziert werden sollen.
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