Die Kehrtwende des Ständerats beim Überwachungsgesetz

29. November 2015

Christof Moser, «Schweiz am Sonntag».

Er fürchtet das Referendum und will deshalb Daten nur sechs statt zwölf Monate speichern

Bei den parlamentarischen Beratungen über das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) zeichnet sich vor Beginn der Wintersession eine spektakuläre Kehrtwende ab. Statt wie im Gesetzesentwurf vorgesehen neu zwölf Monate, sollen Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger jetzt doch nur wie bisher sechs Monate gespeichert werden müssen. Diesen Antrag stellt die Rechtskommission des Ständerats mit Zustimmung der nationalrätlichen Rechtskommission. Die vorberatenden Gremien der beiden Parlamentskammern heben damit einen der umstrittensten Punkte des Büpf wieder auf: die Ausweitung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung.

Die Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten zur «rückwirkende Überwachung» - umgangssprachlich als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet - soll sicherstellen, dass die Strafverfolgungsbehörden bei den Telefon- und Internetanbietern rückwirkend feststellen können, wer wann mit wem wie lange oder wie oft und von welchem Standort aus telefoniert, gesimst oder gemailt hat. Bisher haben Strafverfolgungsbehörden wie Sicherheitspolitiker die auf zwölf Monate verlängerte Datenspeicherung als unabdingbares Instrument für die Verbrechensbekämpfung bezeichnet.

Umso erstaunlicher ist die plötzliche Kehrtwende, die der Bündner CVP-Ständerat Stefan Engeler als Mitglied der ständerätlichen Rechtskommission auf Anfrage der «Schweiz am Sonntag» bestätigt: «Wir sind in Übereinstimmung mit der Schwesterkommission des Nationalrats zum Schluss gekommen, dass die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung für die Strafjustiz ausreicht.»

Die Beibehaltung der bisher geltenden Speicherdauer von sechs Monaten entspricht laut Engeler einer Empfehlung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die in einer Neubeurteilung der Gesetzesvorlage ebenfalls keinen ausreichenden Bedarf für eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung festgestellt habe. Eine Rolle spielte bei dieser Neubeurteilung die Entwicklung auf europäischer Ebene. In der EU ist die Vorratsdatenspeicherung im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden, weil sie die Grundrechte verletze. In Deutschland dürfen Kommunikationsdaten derzeit maximal sieben Tage gespeichert werden. «Die Politik folgt bei der Festlegung der staatlichen Überwachungsmöglichkeiten der Leitlinie: So viel wie nötig, so wenig wie möglich», sagt Engeler, der den überraschenden Änderungsantrag übernächste Woche bei den Büpf-Beratungen als Sprecher der Rechtskommission im Ständerat vertreten wird: «Ich gehe davon aus, dass der Antrag eine Mehrheit findet.»

Offen dagegen ist, wie der Nationalrat dann bei der Differenzbereinigung in dieser Frage entscheiden wird. «Das Abstimmungsverhalten der SVP wird das Geschäft entscheiden», sagt der abtretende Zürcher Nationalrat Daniel Vischer (Grüne). In den bisherigen Büpf-Beratungen hat sich eine starke SVP-Minderheit jeweils gegen den Ausbau der staatlichen Überwachung ausgesprochen. Diese starke Minderheit manifestiert sich in den Positionsbezügen auch der neugewählten SVP-Fraktionsmitglieder, wie eine Smartvote-Auswertung im Auftrag der «Schweiz am Sonntag« zeigt: 22 von 58 befragten SVP-Parlamentariern sind eher oder klar gegen präventive Überwachung.

Zusammen mit den Gegenstimmen von links, so fürchtet dem Vernehmen nach auch die zuständige SP-Justizministerin Simonetta Sommaruga, könnte eine «unheilige Allianz» aus SVP und SP das Büpf zum Absturz bringen - wenn nicht im Parlament, dann an der Urne in einer Referendumsabstimmung.

Ein Umstand, der zum überraschenden Sinneswandel in Sachen Vorratsdatenspeicherung durchaus beigetragen hat, wie CVP-Ständerat Engeler unumwunden einräumt. «Politischer Pragmatismus» spiele mit, sagt er: «Das Gesetz soll im Hinblick auf die Referendumsdrohungen mehrheitsfähig sein.»

Nicht nur die Jungsozialisten (Juso), die derzeit bereits Unterschriften gegen das Nachrichtendienstgesetz (NDG) sammeln, haben bei einer Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung mit dem Referendum gegen das Büpf gedroht, sondern auch die Junge SVP. Kommt die Beibehaltung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung durch, rechnet Grünen-Nationalrat Vischer mit der Beerdigung der Referendumspläne. «Dann ist das Büpf-Referendum gestorben», sagt er.

Kommenden Samstag wird die SP an der Delegiertenversammlung in St.Gallen entscheiden, wie sie sich in der Sicherheitspolitik positioniert. Mit heftigen Debatten wird gerechnet.

 

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