Berner Zeitung
Die Kantonspolizei Bern schafft ein Überwachungssystem für Mobiltelefone an. Rechtliche Grundlage für dessen Einsatz sei die Strafprozessordnung, sagt die Polizei. Das Gerät werde nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft eingesetzt.
IMSI-Catcher sind Geräte, mit denen sich Handys orten und abhören lassen. Mit ihnen lässt sich zudem ein Bewegungsprofil von Personen erstellen. Nutzer dieser Geräte sind Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden. Wie der Beschaffungsplattform Simap.ch zu entnehmen ist, schafft sich die Kantonspolizei Bern ein solches Gerät für 750'000 Franken an - vorausgesetzt die Regierung stimmt dem Kredit zu.
Der Auftrag wurde freihändig vergeben, offenbar kommt nur ein Anbieter infrage. Die Polizei begründet dies unter anderem damit, dass die Zürcher Kantonspolizei und die Bundeskriminalpolizei Geräte desselben Anbieters einsetzen. Dies ermögliche gemeinsames Üben. Auch könne bei Defekten ein Gerät ausgeliehen werden. Beim Einsatz von IMSI-Catchern unterschiedlicher Hersteller sei dies nichtmöglich.
Hersteller bleibt geheim
Den Namen des Herstellers gibt die Polizei nicht bekannt. Sie begründet die Geheimniskrämerei damit, dass der Firmenname Rückschlüsse auf Gerätetyp, Funktionalitäten sowie Einsatzmöglichkeiten zulässt. Dies könnte die Ermittlungen gefährden.
Rechtliche Grauzone?
Der IMSI-Catcher komme gezielt im Rahmen eröffneter Strafverfahren, bei denen es um Schwerstkriminalität gehe, und bei Such- und Rettungsaktionen von Menschen zum Einsatz, erklärt Polizeisprecherin Alice Späh. «Ermittlungen und Auswertungen im Bereich der Telecommunikation werden ausschliesslich und immer im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft gemacht.»
Das Newsportal Watson und das Technologieportal Inside-it bemängeln, dass es für den IMSI-Catcher keine gesetzliche Grundlage gebe. Zwar müsse das Gerät dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) unterstehen. Das heutige Gesetz regle aber den Einsatz des IMSI-Catchers nicht. Damit befänden sich die Kantonspolizeien von Bern und Zürich sowie die Bundeskriminalpolizei in einem Graubereich.
Dem widerspricht Polizeisprecherin Späh. Die rechtliche Grundlage für Massnahmen in Strafverfahren regle die Strafprozessordnung. «Deshalb erübrigt sich die Frage nach dem BÜPF.»
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